Falschparker werden abgeschleppt

Zur ‚Halbzeit‘ des Weihnachtsmarktes zieht die Ortspolizeibehörde Bremerhaven eine Zwischenbilanz über das Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Innenstadtbereich.

Das Polizeirevier Mitte wird für die Dauer des Weihnachtsmarktes durch eine Sondergruppe während der Vorweihnachtszeit unterstützt. Einsatzleiter Uwe Jost legt dabei seine Schwerpunkte auf Präsenz, Prävention und das Verkehrsgeschehen. Mit dem nun vorliegenden Zwischenergebnis ist er einerseits zufrieden, wünscht sich aber andererseits noch mehr regelkonformes Verhalten.

„Im Vergleich zum Vorjahr wurden bislang weniger Fahrzeuge abgeschleppt. Insgesamt 49 Falschparker mussten vom Abschleppdienst versetzt werden, um Rettungswege, Behindertenparkplätze, Ladezonen und andere für den Verkehr gesperrte Zufahrten freizuhalten“ erklärt der Einsatzleiter. „Darüber hinaus wurden 239 (-25% zum Vorjahr) schriftliche Verwarnungen erteilt.“ Jedes Jahr in der Vorweihnachtszeit drängen die Kunden in die Innenstadt. Manche halten sich länger dort auf und einige wollen -nur mal eben kurz- etwas besorgen. Dazu parken sie häufig in Bereichen, in denen ein Haltverbot besteht oder sogar auf Behindertenparkplätzen. Es besteht jedoch keine Parkplatznot. Die sehr nahe gelegenen Parkhäuser sind nicht alle ausgelastet. Jost appelliert an die Verkehrsteilnehmer, sich unbedingt rechts- und regelkonform zu verhalten. „Wir werden diese Verkehrsverstöße nicht dulden. Unerlaubtes Parken führt, wie beispielsweise in der Schleswiger Straße, regelmäßig dazu, dass der Busverkehr massiv behindert wird. Die großen Fahrzeuge können nur sehr eingeschränkt rangieren. Wenn PKW am Straßenrand falsch parken, ist kein Begegnungsverkehr mehr möglich“ erklärt der Hauptkommissar und fügt hinzu: „Dabei ist das Halteverbot in der Schleswiger Straße nicht nur für den Busverkehr eingerichtet worden. Die parallel zur Fußgängerzone verlaufende Schleswiger Straße ist unsere Hauptschlagader, wenn es um Notfälle geht. Vom Theodor-Heuss-Platz bis zur ‚Großen Kirche‘ wird diese ‚Rettungsgasse‘ für Feuerwehr, Notarzteinsätze und Polizei freigehalten.“ Darum wird bei Parkverstößen mit Behinderungen in jedem Fall der Abschleppwagen von der Polizei gerufen. Dann kommen schnell hohe Kosten auf den Fahrzeughalter zu. Die kann er sich durch das Parken in den Parkhäusern ersparen.

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