Kein Mund-Nasen-Schutz: Polizei wird in zwei Wahllokale gerufen

Die Bremerhavener Polizei wurde am heutigen Tag der Bundestagswahl, 26. September, zu Vorfällen in zwei Wahllokalen hinzugerufen. In beiden Fällen war die Nichteinhaltung des Masken-Gebots im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ursächlich für die Hinzuziehung der Polizei.

Gegen 10.50 Uhr wurden die Beamten zum Wahlort im Haus der Jugend an der Rheinstraße im Stadtteil Geestemünde gerufen. Ein Bürger weigerte sich, dort wie vorgeschrieben einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen. Ebenfalls weigerte er sich, die Wahlräume zu verlassen, ohne zuvor seine Stimme abzugeben. Das Angebot der Wahlhelfer, ihm eine neue Maske zur Verfügung zu stellen, schlug er aus. Die Beamten begleiteten ihn letztlich vor die Tür. Der zuständige Wahlleiter teilte dem Geestemünder mit, dass er sein Wahlrecht später noch ausüben könne, sofern er dies mit Mund-Nasen-Schutz tue. Überdies erhielt der Mann eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz.

Gegen 13.50 Uhr wurde die Polizei um Wahlort im Kindergarten an der Kampackerstraße im Stadtteil Wulsdorf hinzugezogen. Hier hatte zuvor ein Ehepaar ohne Maske das Wahllokal betreten und Atteste vorgelegt, die es von der Maskenpflicht entbinden sollte. Dabei beschwerten sich die Eheleute lautstark bei einem Wahlhelfer, weil ihnen offenbar die Überprüfung der Atteste zu lange dauerte. Daraufhin wurden die beiden Personen gebeten, das Wahllokal zu verlassen, um die Wahl nicht zu stören. Dies taten sie nur widerwillig, und der Streit verlagerte sich in einen Flur des Kindergartens. Als der Ehemann versuchte, dem Wahlhelfer das Attest seiner Frau aus der Hand zu reißen, kam es offenbar zu einem kleinen Handgemenge. Die beiden Parteien stellten gegenseitig Strafanzeigen.

Zurück