75. Geburtstag des Grundgesetzes: Die Polizei Bremerhaven gratuliert!

Heute feiert das Grundgesetz seinen 75. Geburtstag. Am 23. Mai 1949 wurde es verkündet und ist seither Basis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und des friedlichen Zusammenlebens in Deutschland.

Für uns als Polizei ist es wichtigste Aufgabe, die Ausübung der Grundrechte für alle Bürgerinnen und Bürger zu garantieren und etwaige Gefahren abzuwenden sowie Straftaten zu verhindern und zu verfolgen. Daher ist das heutige Datum auch für uns etwas Besonderes.

Nach dem Scheitern der Weimarer Republik und zwölf Jahren nationalsozialistischer Herrschaft und Krieg hatten sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes vorgenommen der Bundesrepublik Deutschland eine Verfassung zu geben, in dessen Zentrum die Würde jedes Einzelnen steht. Ganz bewusst haben sie dies mit Artikel 1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ vorangestellt. In 14 Abschnitten und 146 Artikeln haben sie die Grundlagen unseres Zusammenlebens formuliert. 146 Artikel, die im gemeinsamen Wirken in Deutschland zu 75 Jahren friedlichem Zusammenleben beigetragen haben.

Wir alle möchten gerne glauben, dass die Werte, Normen und Rechte unserer Demokratie selbstverständlich sind. Dass Grundwerte wie die Gleichheit vor dem Gesetz, die Inanspruchnahmen von Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die Gewährleistung der Religionsfreiheit, faire und freie Wahlen oder auch die Gewaltenteilung der Ewigkeit unterliegen. Doch diese Sicherheit ist trügerisch, denn es gab und gibt zu jeder Zeit gesellschaftliche Strömungen, deren Absicht es ist, diese Grundwerte und -rechte zu unterwandern und im schlimmsten Fall sogar abzuschaffen.

Die Polizeibeamtinnen und -beamten haben sich mit ihrem Eid zum Grundgesetz und zur Landesverfassung bekannt. Sie haben sich dafür entschieden, sich für unsere Demokratie einzusetzen und dafür, dass alle Menschen die ihnen garantierten Grundrechte wahrnehmen können – jederzeit und an jedem Ort.

Zu den Grundrechten aller Bürger gehört beispielsweise das Recht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG) oder das Recht, an friedlichen Versammlungen (z.B. Demonstrationen) teilzunehmen (Art. 8 GG). Auf Versammlungen hat die Polizei die Aufgabe, zum einen das Demonstrationsrecht der Teilnehmer zu schützen und zum anderen dafür zu sorgen, dass die Versammlung friedlich verläuft – ganz gleich, welches Thema die Versammlung hat. Dabei gerät sie immer wieder zwischen die Fronten, zum Beispiel wenn sie das Demonstrationsrecht vor gewalttätigen Gegendemonstranten schützen muss oder wenn Personen aus dem Schutz friedlicher Demonstrationen heraus Gewaltstraftaten begehen.

75 Jahre Grundgesetz: Das heißt 75 Jahre Basis für das Miteinander in unserer offenen und demokratischen Gesellschaft und Grundpfeiler für unseren Zusammenhalt. Wir als Polizei Bremerhaven werden weiter alles zur Verteidigung unserer Grundrechte tun. Machen Sie mit!

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