Ehrliche Finder sind pflichtbewusst

Der Schreck ist oft groß, wenn man plötzlich den Verlust seiner Geldbörse oder seines Mobiltelefons feststellt. Neben dem Verlust von Geld und anderen Wertgegenständen ist besonders die Wiederbeschaffung von Ausweisen, Kreditkarten oder Führerscheinen aufwendig. Viele persönliche Daten gehen unter Umständen in fremde Hände über und können schon wenig später für Unheil sorgen.
So ging es am vergangenen Wochenende 3 Menschen in Bremerhaven. Am Freitag, 16.08.2019, fand ein Mann aus dem Ortsteil Klushof morgens um 06.00 Uhr ein Portemonnaie auf dem Gehweg im Twischkampsweg und gab es bei der Polizei ab. Die leitete die Geldbörse mit Führerschein und Bankkarten gleich an das Fundamt weiter, das den 67-jährigen Verlierer informierte.
Freuen konnte sich am Sonnabend, 17.08.2019, ein Besucher aus Emsdetten, der sein Handy gegen 20.00 Uhr unachtsam liegen gelassen hatte. Ein Polizeibeamter im Ruhestand hatte kurz darauf mit seinem geschulten Auge den mobilen Hochfrequenzempfänger entdeckt und wusste, was zu tun ist.
Viel Glück hatte ein Mann am Sonntag, 18.07.2019, auf dem Freimarkt. Kurz nach 14.00 Uhr verlor der 65-Jährige hier seine komplette Brieftasche. Darin befanden sich neben den persönlichen Papieren auch über 400.- Euro Bargeld. Ein Ehepaar aus Langen entdeckte die aufgeklappte Börse entlang der Buden auf dem Hauptweg und brachte den wertvollen Fund pflichtbewusst zur nahegelegenen Polizeiwache. Die Finderin hatte vor mehreren Monaten selbst ihr Portemonnaie verloren. Die damit einhergehenden Probleme schossen ihr sofort wieder durch den Kopf.
Die Polizei lobt das vorbildliche Verhalten der ehrlichen Finder, dass eigentlich ja eine Verpflichtung ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in den §§ 865 bis 984 die Rechte und Pflichten von denjenigen, die etwas verloren haben und denen, die etwas gefunden haben.

Eine Fundsache ist eine verloren gegangene Sache. Nicht dazu zählen hinterlegte, abgestellte oder entsorgte Dinge (herrenlose Sachen) auf die der Besitzer als sein Eigentum freiwillig verzichtet hat.
Pflichten des Finders: Jede Fundsache, die mehr als 10 Euro wert ist, muss unverzüglich der Polizei oder dem Fundbüro übergeben, zumindest aber angezeigt werden.
Rechte des Finders: Gegenüber dem Verlierer hat man grundsätzlich Anspruch auf Finderlohn.

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