Quad-Probefahrt endet mit zwei Strafanzeigen

Auch bei einer Probefahrt benötigt ein sogenanntes Quad im öffentlichen Verkehrsraum eine Zulassung und eine entsprechende Pflichtversicherung. Beides konnte ein Mann in Bremerhaven-Lehe am gestrigen Montag, 29. August, nicht vorweisen, als ihn am Nachmittag eine Polizeistreife kontrollierte. Der 28-Jährige hatte das Gefährt kurz zuvor erworben und wollte es nach eigenen Worten nun einmal ausprobieren. Auf Nachfrage nach einer Zulassungsbescheinigung händigte der Leher den Beamten lediglich eine Garantiebescheinigung aus. Eine Versicherung für das Fahrzeug oder die Zulassung habe er nicht veranlasst.

Wie sich herausstellte ist das genutzte Quad darüber hinaus nicht für Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr geeignet. In der Bedienungsanleitung des Modells heißt es sogar wörtlich: "Dieses Fahrzeug ist nach geltenden Gesetzen in Deutschland nicht für den Straßenverkehr zugelassen! Sie dürfen deshalb nicht auf Straßen, Plätzen, Feld- und Waldwegen und auch nicht auf Parkplätzen fahren. Wer dennoch auf öffentlichen Grund von der Polizei angetroffen wird, läuft Gefahr, wegen Fahrens eines nicht zugelassenen Fahrzeugs, eines Verstoßes gegen die Versicherungspflicht und eventuell Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Verantwortung gezogen zu werden."

Der Besitzer des Vehikels hatte diesen Part offenbar überlesen. Er erhielt Strafanzeigen wegen Verstößen gegen die Abgabenordnung und das Pflichtversicherungsgesetz.

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