Grusel-Clown erschreckt Frau


Grusel-Clown erschreckt Frau

Gehörig erschreckt und an ihrem Heimweg behindert wurde gestern Abend eine Frau in Lehe. Als die 20-Jährige gegen 20.00 Uhr durch den Stadtpark an der Hafenstraße lief, bemerkte die junge Frau einen Clown, der regungslos auf einer Parkbank saß.
Sie vermutete einen schlafenden Alkoholiker und setzte ihren Weg fort. Nach einigen Metern kam der Grusel-Clown jedoch hinterher. Der Mann hatte einen Baseball-Schläger in der Hand und lachte laut. Die verängstigte Frau lief in Richtung Parkausgang. Der Clown folgte seinem Opfer und schlug sich dabei mit der Keule immer wieder in die Hand.

Als sich andere Passanten näherten. Ließ der Täter von der Frau ab. Eine Sofortfahndung durch die Polizei nach dem Clown verlief ergebnislos. Es wurde eine Strafanzeige wegen Nötigung erstattet.

Aus Spaß wird Ernst

Wer zu Halloween das (… in Amerika) traditionelle Erschrecken übertreibt, muss in Deutschland mit Strafanzeigen z.B. wegen Bedrohung, Nötigung und Körperverletzung rechnen. Dazu kommt, dass sich verängstigte Menschen in Notwehr durchaus verteidigen dürfen, weshalb auch für die Täter ein gewisses Risiko besteht. Es ist für die Erschreckten nicht immer einfach einzuordnen, was sie gerade erleben und sie setzten sich vielleicht konsequent gegen den vermeintlichen Aggressor zur Wehr.

 

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