Hauptuntersuchung fällig?

Die Hauptuntersuchung

Was hat es eigentlich mit der Plakette auf sich?

Welche Farbe hat die HU-Plakette ihres Fahrzeuges?

Wenn man die Plakette einmal genau betrachtet, wird man feststellen, dass es nicht schwer ist, sie zu entziffern.
Was sofort auffällt ist, dass es die Prüfplakette in verschiedenen Farben gibt. Das liegt daran, dass die Farbe der HU-Plakette in einem 6-Jahres-Turnus wechselt: Braun, Rosa, Grün, Orange, Blau, Gelb.
Dabei dient der Farbwechsel der Polizei und dem Bürger- und Ordnungsamt, schnell zu erkennen, ob das  Prüfintervall des Fahrzeugs eingehalten wurde.
In der Mitte der HU-Plakette steht eine zweistellige Zahl. Sie gibt Auskunft über das Jahr, in dem das Prüfintervall auslaufen wird. Am Außenrand  sind Zahlen von eins bis zwölf, die für die Monate des Jahres stehen. Dabei gibt die Zahl, die auf der „Zwölf-Uhr Stellung“ steht, jeweils den Endmonat des Intervalls an, in dem das Fahrzeug zur Prüfung muss. Über und unter den Zahlen 1-12 -11 ist die HU-Plakette schwarz markiert. Das sorgt dafür, dass der Endmonat auch aus der Entfernung zu lesen ist.
Seit dem 1. Dezember 1951 hat die HU (Hauptuntersuchung) in Deutschland die Aufgabe, sicherzustellen, dass keine Kraftfahrzeuge mit Sicherheitsmängeln am Straßenverkehr teilnehmen.
Die HU wird in Deutschland nicht von Behörden, sondern von staatlich anerkannten Prüforganisationen wie zum Beispiel DEKRA, TÜV, GTÜ, oder KÜS vorgenommen, die einer amtlichen Kontrolle und Akkreditierung unterliegen.

Aufgrund des früheren Monopols des TÜV‘s als ausführende Organisation wird die Hauptuntersuchung umgangssprachlich häufig auch „TÜV“ genannt. Untersuchungsumfang und -ablauf sind in der Richtlinie über die Durchführung der Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen genau festgelegt. Die HU ist eine zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile sowie eine Überprüfung des Fahrzeugs auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß StVZO.

Der Untersuchungspflicht unterliegen alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge und Anhänger (§ 29 StVZO). Ausgenommen sind Kraftfahrzeuge mit rotem Kennzeichen, egal ob Händler- oder Oldtimerkennzeichen sowie Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei.
Die Untersuchungsintervalle sind unterschiedlich (siehe dazu Anlage VIII zu § 29 StVZO). Nachfolgend einige Beispiele:

 

Fahrzeugart

1. Überprüfung   

weitere Intervalle

PKW
36 Monate
24 Monate
Taxi / Mietwagen
12 Monate
12 Monate
Motorräder/Leichtkrafträder
24 Monate
24 Monate
Anhänger bis 750 kg
36 Monate
24 Monate
Anhänger bis 3,5 t und Wohnanhänger   
24 Monate
24 Monate
LKW über 3,5 t Gesamtgewicht
12 Monate
12 Monate

 

Die erfolgte HU wird durch eine Prüfbescheinigung, einen Stempel im Fahrzeugschein und eine runde Prüfplakette am hinteren Kfz-Kennzeichen nachgewiesen, die das Jahr und (oben stehend) den Monat der nächsten HU anzeigt. Die Farbe der Plakette wechselt jährlich, das Farbschema wiederholt sich alle sechs Jahre. Bei der HU wird ein Untersuchungsbericht ausgehändigt, der bei der An- und Ummeldung des Fahrzeuges vorzulegen ist. Verantwortlich für die fristgerechte Vorführung zur HU ist der Fahrzeughalter.

Nur amtlich anerkannte Sachverständige, Prüfer oder Prüfingenieure dürfen die Hauptuntersuchung vornehmen.Die amtliche Prüfplakette wird mit Ablauf des angegebenen Monats und Jahres ungültig.
Die Jahreszahl steht in der Mitte, die oberste Zahl bezeichnet den Monat der Fälligkeit.

Wird die HU verspätet durchgeführt, riskiert der Halter ein Bußgeld – bei deutlicher Fristüberziehung sogar einen Punkteeintrag in Flensburg.
Die neue Frist beginnt mit dem Monat und Jahr der Durchführung der Hauptuntersuchung.Die Kosten für die Hauptuntersuchung können sich dabei leicht unterscheiden. Ausschlaggebend ist abgesehen vom Standort und der Prüforganisation aber vor allem der Prüfumfang. Oft wird im Rahmen der Hauptuntersuchung nämlich auch die Abgasuntersuchung durchgeführt, kurz AU. Diese kann jedoch auch vorab von Werkstätten mit entsprechendem Abgasmessgerät durchgeführt werden. Die Abgasuntersuchung darf zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung jedoch maximal zwei Monate zurück liegen (monatsgenau). Wird die Bescheinigung des bestandenen Emissionstest bei der Hauptuntersuchung vorgelegt, entfällt dieser und damit auch Kosten von etwa 25 Euro. Die alleinige Hauptuntersuchung kostet ab etwa 65 Euro.

TÜV überziehen – ist das erlaubt?

Generell ist es nicht erlaubt den Termin zur Hauptuntersuchung zu überziehen. Ein Verwarnungsgeld/Bußgeld (ab 15 Euro) ist allerdings erst ab Überschreiten des Termins um mehr als zwei Monate vorgesehen. Sind es zwischen vier und acht Monate, steigt das Bußgeld auf 25 Euro. Ab acht Monaten kommt zu den 60 Euro Bußgeld auch noch ein Punkt in Flensburg dazu.
Auch die Prüforganisationen bitten zur Kasse, wenn die Hauptuntersuchung mehr als zwei Monate überzogen wurde und sprechen dann von einer "erweiterten Hauptuntersuchung", die rund 20 Prozent teurer als der reguläre Check ist. Dieses Vorgehen ist jedoch umstritten. Bei einem Test des ADAC wurde der Mehrpreis immer berechnet. Zusätzliche Kontrollen, die einen erhöhten Aufwand und damit höhere Kosten rechtfertigen würden, konnten laut ADAC jedoch nicht festgestellt werden. Inzwischen nicht mehr angewandt wird die Rückdatierung der Plakette auf den eigentlich fälligen Hauptuntersuchungstermin. Der nächste Termin steht nach bestandener Hauptuntersuchung in jedem Fall erst wieder nach 24 Monaten an.

Ohne bestandene AU gibt es keine Plakette

Seit 2010 ist auch die Abgasuntersuchung (früher ASU) ein Bestandteil der Hauptuntersuchung. Die genaue Bezeichnung des Emissionstests lautet seit 2006 UMA (Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems). Je nach Fahrzeug wird bei der UMA entweder mit einer Sonde der tatsächliche Ausstoß an Abgasen gemessen, oder – bei neueren Modellen – nur via Diagnoseschnittstelle der Fehlerspeicher des Wagens ausgelesen. Finden sich hier keine Ungereimtheiten, wird davon ausgegangen, dass die vom Hersteller angegebenen Werte stimmen. Wird bei einer der beiden Messmethoden jedoch ein Mangel festgestellt, wird die Plakette nicht erteilt und der Wagen muss ebenfalls zur Nachprüfung vorgeführt werden.

Die 6 Farben der Prüfplaketten werden fortlaufend vergeben, d. h. nach Rosa kommt Grün, nach Grün kommt Orange, usw..

Auszug aus dem Bußgeldkatalog:

Tatbestand

Bußgeld   

Punkte

HU überzogen (PKW etc.)  von 2 bis zu 4 Monaten

15 EUR

 

HU überzogen (PKW etc.)  von 4 bis zu 8 Monaten

25 EUR

 

HU überzogen (PKW etc.)  über 8 Monate

60 EUR

1

AU überzogen (PKW etc.) : zwischen 2 und 4 Monaten  

15 EUR

 

AU überzogen (PKW etc.) : zwischen 4 und 8 Monaten   

25 EUR

 

AU überzogen (PKW etc.)  über 8 Monate

60 EUR

1

 

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