Informationen zur Vogelgrippe

Vogelgrippe in Bremerhaven

Der Vogelzug beginnt und in Norddeutschland kam es vereinzelt zu Funden von Vogel-Kadavern, die mit dem Virus H5N8 infiziert waren. Auch in Bremerhaven sind in den vergangenen Tagen 5 tote Vögel gefunden worden. Eine Gans wurde 'positiv' gestestet und es wurde ein sogenannter Sperrbezirk im Süden von Bremerhaven eingerichtet, in dem besondere Bestimmungen herrschen. Nach Information des Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz und Veterinärdienst besteht für den Menschen keine Gefahr!
Hunde und Katzen dürfen hier nicht mehr frei und unbeaufsichtigt herumlaufen, weil die Gefahr besteht, dass sie z.B. mit einem Tierkadaver in Berührung kommen und die Krankheit später übertragen. Dabei besteht für sie keine Gefahr.

So verhalten Sie sich richtig:

Bisher sind keine Fälle einer Übertragung von H5N8 auf Menschen bekannt und die Gefahr für die Allgemeinheit ist extrem gering.

Bei engem Kontakt zu toten Wildvögeln sollten dennoch angemessene Hygienemaßnahmen eingehalten werden, um jegliches Ansteckungsrisiko auszuschließen.
Der direkte ungeschützte Kontakt zu diesen Tieren ist zu vermeiden. Für die Normalbevölkerung ist es ausreichend, tote Wildvögel (AMseln, Tauben pp.) direkt ohne Hautkontakt mit einer Plastiktüte aufzugreifen, die Plastiktüte zu verschließen und das Tier im Hausmüll zu entsorgen. Anschließend sollten die Hände gründlich mit Seife gewaschen oder desinfiziert werden.
Bei der Verarbeitung von Geflügel zum Verzehr sind die üblichen Maßnahmen der Küchenhygiene einzuhalten.

Für den Lebensmittelüberwachungs- Tierschutz und Veterinärdienst (LMTVET) sind dagegen verendete Wasservögel wie z.B. Enten, Gänse, Schwäne oder Greifvögel sowie Aasfresser (Krähen) relevant. Diese müssen vom Fundort entsorgt werden. Im Fundfall melden Sie sich unter Telefon: 0471 / 596-13883

Informationen über den Sperrbezirk in Bremerhaven und Downlaodmöglichkeit verschiedener Informationen dazu:

LMTVET Bremen (Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz und Veterinärdienst)

Informationen zur Gesundheitsgefährdung:

Bundesinstitut für Risikobewertung

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