Lenken statt Ablenken

Nur mal kurz während der Fahrt Whatsapp checken oder einen Anruf entgegennehmen: Das dauert nur Sekunden und kann doch tödliche Folgen haben. Unachtsamkeit im Straßenverkehr ist kein Kavaliersdelikt. Damit gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Knapp ein Drittel aller im Vorjahr in Österreich im Straßenverkehr getöteten Personen kam durch die Folgen von Ablenkung ums Leben.

Die neue Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) weitet das bisher geltende Handyverbot aus und regelt genau, in welchen Fällen Sie ein Mobiltelefon am Steuer verwenden dürfen und in welchen nicht. Weiterhin erlaubt ist das Telefonieren mit einer Freisprecheinrichtung. Zudem darf das Handy auch als Navigationssystem verwendet werden, wenn es im Wageninneren befestigt ist. Ausdrücklich verboten ist alles, was den Blick von der Straße ablenkt: Das Schreiben und das Lesen von SMS, E-Mails oder Nachrichten auf Social-Media-Kanälen wie etwa Facebook oder Messenger-Diensten wie Whatsapp sowie das Internetsurfen.

Eine im August 2017 durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) in Auftrag gegebene, repräsentative Umfrage ergab, dass 29% der Befragten das Bedienen von Mobiltelefonen am Steuer als größte Gefahrenquelle im Straßenverkehr ansehen. Damit liegt diese noch vor Alkohol (25%) und nicht angepasster Geschwindigkeit (16%).
Von den Befragten gaben 36% an, durch das Nutzen von Mobiltelefonen bereits in eine gefährliche Situation gekommen zu sein. Ferner untermauern eine Erhebung der Allianz sowie die österreichische Unfallstatistik diese Ergebnisse. Die statistische Auswertung der Hauptunfallursache Ablenkung ist hier nicht möglich. Dieses liegt daran, dass die erhobenen Daten keine eindeutigen Rückschlüsse auf die tatsächliche Unfallursache zulassen, da sich die Ablenkung oft mit anderen Ursachen, wie z.B. Abstand oder Geschwindigkeit, vermischt und die Ablenkung keine eigenständige, ausgewiesene Unfallursache darstellt. Der Gefährlichkeit der Nutzung von zur Kommunikation, Information und Organisation bestimmten Geräten im Straßenverkehr wurde durch den Gesetzgeber im Rahmen der Bußgeldvorschriften durch eine Anhebung der Bußgeldsätze bereits Rechnung getragen.
Trotz der genannten Faktoren werden immer wieder Fahrzeugführer festgestellt, die durch technische Geräte oder andere Umstände vom Straßenverkehr abgelenkt sind.

Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven hat sich u.a. das für das Jahr 2018 zum Ziel gesetzt, das Verkehrsunfallrisiko in Bremerhaven zu reduzieren und führt deshalb gezielt Verkehrskontrollen durch.

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