Neuer Paragraph greift nach Autorennen

Am Abend des 23.11.2017 fand in der Batteriestraße ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen statt.
Zwei junge Männer stellten sich gegen 22.30 Uhr mit ihren Sportwagen nebeneinander auf der Fahrbahn im westlichen Straßenteil der Van-Heukelum-Straße auf.
Auf ein Zeichen rasten beide Fahrzeuge gleichzeitig los. Es war ein ‚Kopf-an-Kopf-Rennen‘. Im anschließenden Kurvenbereich zur Hansastraße verlor einer der Fahrer die Kontrolle über seinen BMW und raste in den stabilen 3 Meter hohen Zollzaun. Dabei entstand hoher Sachschaden. Personen wurden dabei nicht verletzt.

‚Safety Car‘ übersehen

Schon bei der Startaufstellung war es den Rasern entgangen, dass sich von hinten ein Streifenwagen der Bremerhavener Polizei näherte. Die Beamten verfolgten die Szenerie bei ihrer Annäherung, konnten das Rennen aber nicht mehr verhindern. Sie fuhren den PS-Boliden hinterher und wurden Zeugen des Verlaufs. Nachdem das eine Fahrzeug in den Zaun gerast war, konnten sie den zweiten Wagen kurz vor der Rickmersstraße stoppen.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde nach der neuen gesetzlichen Regelung gehandelt: Die beiden beteiligten BMW inkl. der Fahrzeugpapiere und Schlüssel, sowie die Führerscheine der 18- und 21-jährigen Fahrer wurden zur Vorbereitung der Einziehung beschlagnahmt. Die Autos wurden abgeschleppt.
Angesichts des verlorenen Rennens, seines schwer beschädigten Fahrzeuges und dem Verlust des erst wenige Monate alten Führerscheins brach der 18-Jährige in Tränen aus.

INFO:

§ 315d StGB (Auszug)

Verbotene Kraftfahrzeugrennen

(1) Wer im Straßenverkehr
 1.  ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
 2.  als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
 3.  sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

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