Vorsicht vor K.O.-Tropfen

Nach dem Besuch von Gastätten in Bremerhaven-Lehe erstatteten die Geschädigten Strafanzeigen bei der Polizei. Sie schilderten einen 'Filmriss', nachdem sie verschiedene Getränke zu sich genommen hatten.
Am nächsten Tag stellten die Opfer fest, dass ihnen die Handys und die Brieftaschen gestohlen wurden. Ihre Bekleidung hatten sie teilweise falschherum an. Mit den gestohlenen Kontokarten hoben die Täter Geld vom Girokonto der Geschädigten ab.

Als K.-o.-Tropfen werden narkotisierend wirkende Stoffe bezeichnet, die im Rahmen von Straftaten wie Sexual- oder Eigentumsdelikten genutzt werden, um die Opfer zu betäuben und damit wehrlos zu machen. Sie werden den Opfern unbemerkt in Nahrung oder Getränke gemischt.
K.o.-Tropfen wirken unterschiedlich. Es gibt Substanzen, die zunächst Übelkeit und Schwindel auslösen, andere enthemmen das Opfer und geben dem Umfeld zunächst das Gefühl, das Opfer würde sich prächtig amüsieren. Die Wirkung tritt nach 10 bis 20 Minuten ein und hängt stark von der Dosis ab sowie von der körperlichen Verfassung des Opfers und dem Alkoholkonsum. Immer gleich ist, dass die Bewusstlosigkeit verzögert eintritt, so dass der Täter das Opfer problemlos an einen anderen Ort bringen kann. K.o.-Tropfen sind tückisch weil sie in der Regel farb- und geruchlos sind. Die Substanz muss aber nicht immer flüssig sein. Es gibt auch Tabletten und Pulver. Die Täter mischen K.o.-Tropfen meist in Getränke, denn so ist der leicht salzig-seifige Geschmack kaum auszumachen, insbesondere nicht in Cocktails.

Die Einnahme von K.o.-Tropfen verlangsamt die Aktivitäten des Gehirns und des zentralen Nervensystems. Schon zehn bis zwanzig Minuten nach der Einnahme beginnt die Wirkung, die bis zu vier Stunden, zum Teil auch erheblich länger anhält. Nach anfänglicher Euphorie folgen Übelkeit, Schwindel und plötzliche Schläfrigkeit. Das Opfer wird willenlos, unter Umständen sogar bewusstlos. Hat es eine zu hohe Dosis erhalten, kann es zu ernsthaften Komplikationen bis ihn zum Erstickungstod durch Atemlähmung kommen.
Besonders gefährlich ist eine Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen. Nach dem Erwachen aus der Bewusstlosigkeit kann das Opfer sich an das, was passiert ist, nicht oder nur vage und bruchstückhaft erinnern. Das macht eine Beweisführung schwer. Ebenso, weil die Tropfen im Körper schnell abgebaut werden. Nach etwa 12 Stunden ist die Substanz nicht mehr nachweisbar, typischerweise hat man nicht einmal einen 'Kater' oder andere Beschwerden.

Ein Beispiel für Inhaltsstoffe sind Benzodiazepine. Teilweise ist schon ihr Besitz strafbar. Das gilt insbesondere für das als "Partydroge" verbreitete GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure). In der Szene wird es unter Bezeichnungen wie Liquid Ecstasy, Liquid X, Liquid E, Fantasy, Soap oder G-Juice illegal gehandelt. Insgesamt sind weit über 100 Wirkstoffe missbräuchlich als „K.-o.-Mittel“ einsetzbar. Hinsichtlich der Sicherheit sind vor allem Barbiturate sowie GBL und GHB bei Überdosierung lebensgefährlich, da die Gefahr eines Atemstillstands besteht.
Potenzielle Täter stehen somit vor der „Herausforderung“, einen Angriff exakt und unter Berücksichtigung der Verfassung des Opfers zu dosieren, da insbesondere bei GBL und GHB in niedrigerer Dosierung die von freiwilligen Konsumenten gewünschten Effekte wie Bewegungsdrang und Euphorie überwiegen, bei Überdosierung jedoch Atemstillstand und Tod drohen, insbesondere im Zusammenhang mit Alkohol. In jedem Fall ist schnelles Handeln wichtig, da sich die Tropfen ja nur kurze Zeit im Körper nachweisen lassen. Bei dem kleinsten Verdacht sollte schon eine Urinprobe in ein sauberes Gefäß abgegeben werden.

Hat man den Verdacht, K.O.-Tropfen bekommen zu haben, weil man sich nach dem Konsum eines Getränks anders fühlt, z.B. motorische oder psychische Auffälligkeiten spürt, die man sich nicht erklären kann, oder einen sogenannten Filmriss hat, sollte man schnellstens einen Arzt aufsuchen. K.O.-Tropfen können im Urin oder Blut nachgewiesen werden, allerdings nur bis wenige Stunden nach dem Konsum.

Wichtig ist außerdem, bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Denn das Verabreichen von K.O.-Tropfen kann verschiedene Straftatbestände erfüllen, z.B. gefährliche Körperverletzung oder Verstöße gegen das Betäubungs- bzw. Arzneimittelgesetz. Nur mit Hilfe einer Anzeige ist es möglich, Täter zu ermitteln und mögliche weitere Opfer vor Schaden zu bewahren.

Tipps:

    - Getränke bei der Bedienung bestellen und selbst entgegennehmen.
    - Von Unbekannten keine offenen Getränke annehmen.
    - Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen.
    - Bei Übelkeit Hilfe beim Personal suchen.
    - Freundinnen und Freunde achten aufeinander und lassen ihre Getränke nicht aus den Augen.
    - Freundinnen und Freunde holen im Ernstfall sofort ärztliche Hilfe für das Opfer und verständigen das Personal.

 

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