Was ist, wenn mein Kraftfahrzeug entwendet wurde?

Lebenslage

Beim Diebstahl eines Kraftfahrzeuges (Auto, Motorrad, Motorroller, etc.) handelt es sich um eine Straftat, für deren Ermittlung die Polizei zuständig ist. Leider ist heute der Großteil (etwa 80%) der Autodiebstähle von Banden organisiert und die wenigsten Taten können auf den Gelegenheitstäter zurückgeführt werden. Die organisierten Banden verbringen die entwendeten Kraftfahrzeuge in den meisten Fällen ins Ausland, um sie dort zu verkaufen oder den illegalen Ersatzteil-Handel zu bedienen.

Was können Sie machen?

Wenn Sie ihr Kraftfahrzeug nicht wiederfinden können, sollten Sie eine Strafanzeige bei der Polizei aufgeben.

Vorher sollten Sie sich jedoch Gedanken darüber machen, ob Sie das Kraftfahrzeug vielleicht an einem anderen Ort abgestellt, es verliehen haben oder es abgeschleppt worden sein könnte. Suchen Sie dazu die Umgebung des vermuteten Abstellortes ab und nehmen Sie gegebenenfalls Kontakt zur Polizei auf.

Für die Anzeigenerstattung sollten Sie mitbringen:

 

  • Personalausweis/Reisepass

  • Zulassungsbescheinigungen („Fahrzeugschein/ Fahrzeugbrief“)

  • Liste mit Wertsachen/Dingen, die sich im Fahrzeug befanden

  • alle zum Fahrzeug gehörenden Schlüssel

 

Außerdem sollten Sie der Polizei mitteilen, wann und wo Sie ihr Kraftfahrzeug zuletzt abgestellt haben und ob Sie ggf. Täterhinweise geben können.

Sollten Sie EC-/Kreditkarten oder andere Bankkarten in ihrem Fahrzeug aufbewahrt haben, denken Sie daran, diese zu sperren.

Unter der bundesweiten Telefonnummer 116 116 können Sie eine Sperrung veranlassen.

Nachdem Sie eine Strafanzeige aufgegeben haben, melden Sie den Diebstahl bitte ihrer Versicherung und teilen Sie dieser die von der Polizei erhaltene Vorgangsnummer mit.

 

Tipps:

  • Melden Sie Verdächtiges der Polizei!

  • Schließen Sie beim Verlassen Ihres Kraftfahrzeugs immer alle Türen, Fenster, den Kofferraum und auch das Schiebedach, der Tankdeckel sollte ebenfalls verschlossen sein.

  • Hinterlassen Sie im Fahrzeug keine Wertgegenstände.

  • Der Zündschlüssel sollte immer abgezogen werden, egal wie kurz oder lang Sie auch weggehen.

  • Lassen Sie den Fahrzeugschlüssel niemals unbeaufsichtigt, z.B. in Gaststätten.

  • Ersatzschlüssel sollten nicht im Auto gelagert werden (ggf. übernimmt die Versicherung dann den Schaden nicht)!

  • In der nächsten Autowerkstatt können Sie den Schlüssel sperren lassen, sofern Sie diesen verloren haben oder er entwendet wurde.

Wie es weitergeht

Die Polizei ermittelt aufgrund Ihrer Strafanzeige bis zur Abgabe des Vorganges an die Staatsanwaltschaft.

Außerdem schreibt die Polizei Ihr Kraftfahrzeug national und international zur Fahndung aus.

Wenn Ihr Fahrzeug gefunden oder ein Täter ermittelt wurde, werden Sie durch die Polizei benachrichtigt.

Sollten Sie selbst Ihr Fahrzeug wiederfinden, rufen Sie bitte sofort die Polizei.