Persönliche Dinge verloren - was tun?

Hinweise

  • Bewahren Sie Bargeld, EC-Karten und Kreditkarten sowie Ausweis-Papiere getrennt auf

  • Tragen Sie die Geldbörse, die Karten- und die Dokumentasche direkt am Körper

  • Bevorzugen Sie verschließbare Innentaschen

  • Halten Sie Ihre Handtasche geschlossen und tragen Sie sie vor allem in Menschenmengen vor dem Körper.

Wenn der Geldbeutel verschwunden ist, fehlt oft mehr als Bargeld. Die Meisten bewahren auch wichtige Papiere im Portemonnaie auf. Daheim bedeutet ein Taschendiebstahl Stress, Lauferei und hohe Kosten, im Ausland sind die Sorgen noch größer. In der Geldbörse befinden sich oft:

  • Bargeld

  • EC-Karte

  • Kreditkarten

  • Personalausweis

  • Führerschein

  • Fahrzeugpapiere

  • Krankenversicherungskarte

  • Zugangskarten für den Arbeitsplatz

EC-Karten und Kreditkarten sperren

Nach dem Verlust oder Diebstahl des Geldbeutels ist eine schnelle Reaktion wichtig. Unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 116 sperren Sie alle EC-Karten und Kreditkarten mit einem Anruf. Die Nummer ist rund um die Uhr erreichbar, der Anruf innerhalb Deutschlands ist kostenfrei. Aus dem Ausland erreichen Sie den Sperrnotruf unter 0049 116 116. Es fallen die Verbindungsgebühren Ihres Mobilfunkanbieters an. Behandeln Sie die Karten wie Bargeld und handeln Sie sofort, nachdem Sie den Verlust bemerkt haben. Über den Sperrnotruf können Sie ebenfalls die elektronische Identifikation des Personalausweises sperren. Und wenn Sie im Inland sind, denken Sie auch an die "Kuno-Sperrung".

Anzeige bei der Polizei erstatten

Nach einem Taschendiebstahl ist es wichtig, zeitnah eine Anzeige zu erstatten. Die nächste Polizeidienststelle ist der richtige Ansprechpartner. Auf eine Anzeige verzichten Sie nur, wenn Sie absolut sicher sind, dass die Geldbörse verloren gegangen ist. Da Taschendiebe sehr geschickt sind, bemerken viele Betroffene den Diebstahl nicht und glauben an einen Verlust. Bewahren Sie die Anzeige gut auf. Das Dokument ist wichtig, um die gestohlenen Papiere neu ausstellen zu lassen.

So beschaffen Sie Ihre verlorenen Papiere wieder

EC-Karte oder Kreditkarte verloren – Was muss ich tun?

EC-Karten und Kreditkarten erhalten Sie bei Ihrer Bank. Sprechen Sie dort vor und beantragen Sie alle nötigen Karten neu. In der Regel verlangen die Banken und Sparkassen pro Karte eine Gebühr.

Personalausweis verloren – Was muss ich tun?

Den Personalausweis beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde. Dort können Sie auch die Funktion der elektronischen Identifikationsmöglichkeit des alten Ausweises sperren lassen, wenn das noch nicht geschehen ist.

Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (Familienstammbuch mitnehmen)

  • Biometrisches Passfoto

  • Anzeige der Polizei bei Diebstahl

  • Bei Verlust geben Sie eine Verlusterklärung ab

  • Falls vorhanden den Reisepass

Reisepass verloren – Was muss ich tun?

Geht der Reisepass im Inland verloren, beantragen Sie das neue Dokument bei Ihrer Gemeinde. Bis der neue Reisepass in der Bundesdruckerei erstellt worden ist, vergehen 2 bis 6 Wochen. Benötigen Sie den Reisepass schneller, wählen Sie das Expressverfahren. Dann wird der neue Reisepass innerhalb von 2 Arbeitstagen erstellt.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde

  • Biometrisches Passfoto

  • Anzeige der Polizei bei Diebstahl

  • Bei Verlust geben Sie eine Verlusterklärung ab

  • Falls vorhanden Personalausweis oder Führerschein

Tipp: Falls Sie unmittelbar vor Antritt einer Reise Ihren Pass nicht finden können, wenden Sie sich an eine Dienststelle der Bundespolizei an einem deutschen Flughafen. Die Beamten stellen Ihnen einen Notreiseausweis aus.

Ist der Reisepass im Ausland verloren gegangen oder gestohlen worden, wenden Sie sich an die Deutsche Botschaft oder das für Ihre Urlaubsregion zuständige Konsulat. Die Mitarbeiter stellen Ihnen einen Reiseausweis als Passersatz aus. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage kann einen Tag dauern.

Führerschein verloren – Was muss ich tun

Ihren Führerschein müssen Sie beim Straßenverkehrsamt der Gemeinde neu beantragen. Haben Sie das Dokument verloren, muss eine Versicherung an Eidesstatt über den Verlust abgegeben werden. Das können Sie direkt bei der Führerscheinstelle erledigen. Es fallen zusätzliche Kosten an. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • (Vorläufiger) Personalausweis oder Reisepass

  • Biometrisches Passbild

  • Karteikartenabschrift – Haben Sie Ihren Führerschein nicht an Ihrem aktuellen Wohnort erhalten, beantragen Sie telefonisch, schriftlich oder per E-Mail die Karteikartenabschrift bei der Führerscheinstelle, die Ihren Führerschein erstmalig ausgestellt hat. Die Daten werden direkt an die jetzt zuständige Stelle gesendet.

  • Diebstahlanzeige oder eidesstattliche Versicherung über den Verlust

Fahrzeugpapiere verloren – Was muss ich tun?

Für die Neuausstellung der Fahrzeugpapiere ist ebenfalls das Straßenverkehrsamt des Wohnortes zuständig.

  • (Vorläufiger) Personalausweis oder Reisepass des Halters

  • Fahrzeugbrief

  • Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung

  • Bei einem minderjährigen Fahrzeughalter benötigen Sie eine Vollmacht beider Eltern oder des gesetzlichen Vormunds und deren Ausweispapiere.

  • Eine Vollmacht, falls ein Beauftragter die Neuausstellung der Papiere veranlassen soll

  • Diebstahlsanzeige der Polizei (falls vorhanden)

Krankenversicherungskarte verloren – Was muss ich tun?

Für eine verlorene oder gestohlene Krankenversicherungskarte erhalten Sie bei Ihrer Krankenversicherung in der Regel kostenlos Ersatz. In der Regel genügt ein Anruf in der Geschäftsstelle. Bis die neue Versicherungskarte eintrifft, stellt Ihnen die Krankenkasse eine Bescheinigung aus, mit der Sie einen Arzt aufsuchen können.

Zugangskarten für den Arbeitsplatz verloren – Was muss ich tun?

Zugangskarten für Ihren Arbeitsplatz stellt der Arbeitgeber neu aus. Bei einem Diebstahl oder Verlust informieren Sie das Unternehmen umgehend, damit sich kein Unbefugter Zugang zu den Geschäftsräumen verschaffen kann. Haben Sie grob fahrlässig gehandelt, kann der Arbeitgeber die entstehenden Kosten an Sie weitergeben.

Geldbörse und Papiere im Ausland verloren

In vielen Urlaubsorten sind Taschendiebe besonders aktiv. Außerdem geht immer wieder Gepäck verloren. Ohne Papiere und Geld in einem fremden Land zu sein, ist eine besonders unangenehme Situation. Haben Sie im Ausland Ihren Personalausweis oder den Reisepass verloren, unterstützt Sie die deutsche Vertretung. Sie sorgt für vorläufige Papiere und informiert Sie, wie Sie Anzeige wegen eines Diebstahls stellen können.

Schlüssel verloren – Was tun?

Auch die Schlüssel zu verlieren ist eine sehr unangenehme Erfahrung. Der Schlüsselverlust bedeutet nicht nur, vor verschlossenen Türen zu stehen. In den falschen Händen entsteht durch einen verlorenen Schlüssel ein hoher Schaden. Auch die Folgekosten sind nicht unerheblich, wenn der Dieb die Gelegenheit nutzt, um in die Wohnung einzudringen.

Hausschlüssel oder Wohnungsschlüssel verloren

Sind Sie sicher, dass ein Schlüssel nicht gestohlen wurde, können Sie einige Tage abwarten und beim Fundbüro nachfragen. Vielleicht hat ein ehrlicher Finder den Schlüssel dort abgegeben. Leben mehrere Personen in einem Haushalt oder haben Sie einen Schlüssel bei Nachbarn, Familie oder Freunden hinterlegt, können Sie meist auf eine Türöffnung durch den Schlüsseldienst verzichten.

Taucht der Schlüssel nicht wieder auf, ist es sinnvoll, das Schloss austauschen zu lassen. Melden Sie den Verlust des Schlüssels und den Austausch des Schlosses Ihrer Hausratversicherung. Bewahren Sie die Nachweise gut auf. Das ist wichtig, um bei einem Einbruch vollen Versicherungsschutz zu genießen.

Als Mieter oder Teil einer Eigentümergemeinschaft sind Sie unter Umständen verpflichtet, für den Austausch der gesamten Schlüssel einer Wohnanlage aufzukommen.

Autoschlüssel verloren oder gestohlen

Moderne Autoschlüssel sind technische Meisterwerke. Ein Schlüssel für den Pkw kann schnell mehr als 600 Euro kosten, der Austausch von Tür- und Zündschloss schlägt mit bis zu 3.000 Euro zu Buche. Hüten Sie Ihren Autoschlüssel wie einen Schatz, denn nur in wenigen Fällen kommen Versicherungen für den Verlust eines Autoschlüssels auf.

So reagieren Sie richtig, wenn der Fahrzeugschlüssel abhandenkommt:

  • Erstatten Sie bei einem gestohlenen Schlüssel Anzeige bei der Polizei.

  • Informieren Sie die Kfz-Versicherung über den Verlust oder den Diebstahl. Diese wird entscheiden ob die Schließanlage getauscht werden muss oder nicht.

  • Schlüssel mit einer Funkfernbedienung verfügen in den meisten Fällen über einen Notschlüssel, mit dem das Auto geöffnet werden kann. Eine Umcodierung reicht in diesen Fällen als wirksamer Diebstahlschutz nicht aus.

  • Bei Keyless-Go Systemen lassen Sie unverzüglich die Wegfahrsperre und die noch vorhandenen Schlüssel beim Vertragshändler neu programmieren. So wird der verlorene Autoschlüssel für einen Dieb unbrauchbar. Bewahren Sie die Rechnung gut auf, sie ist ein wichtiger Nachweis, falls das Auto gestohlen wird.

  • Über den Vertragshändler kann ein neuer Autoschlüssel bestellt werden. In einigen Fällen muss die gesamte Schließanlage des Autos erneuert werden.

Firmenschlüssel, Codekarten oder Generalschlüssel verloren

Viele Angestellte haben eigene Schlüssel oder Zugangskarten für das Unternehmen. Unter Umständen ist es nach einem Schlüsselverlust nötig, die gesamte Schließanlage eines Unternehmens zu erneuern. Übernimmt für die Übergangszeit ein Wachdienst die Sicherung des Gebäudes, entstehen noch höhere Kosten.

Verfügen Sie über Schlüssel Ihres Arbeitgebers, achten Sie auf eine private Haftpflichtversicherung, die den Verlust beruflich genutzter Schlüssel absichert. Haben Sie einen Firmenschlüssel oder eine Codekarte verloren oder liegt ein Diebstahl vor, informieren Sie unverzüglich Ihren Arbeitgeber und – falls vorhanden – Ihre Versicherung.

Handy verloren oder gestohlen

Ohne Handy verlässt heutzutage kaum jemand das Haus. Das Smartphone ist Speicher für wichtige Daten und enthält Zugangsmöglichkeiten zu sozialen Netzwerken, Bezahldiensten und weiteren kritischen Plattformen.

Das meist hochpreisige Gerät zu verlieren, stellt das kleinste Übel dar. Fehlt das Smartphone, ist die Suche der erste Schritt. Liegt das Gerät vielleicht daheim, im Büro oder im Auto? Waren Sie unterwegs, gehen Sie Ihren Weg ab und fragen Sie in Geschäften, Supermärkten und Cafés nach. Ist das Handy eingeschaltet, rufen Sie sich selbst an. Mit etwas Glück hat ein ehrlicher Finder das Gerät gefunden und Sie erhalten es schnell zurück.

Bleibt das Smartphone verschwunden, leiten Sie weitere Schritte ein:

  • Ändern Sie alle Passwörter, die auf dem Gerät gespeichert sind (Facebook, Amazon, Online Banking, eBay, Mail Account, etc.)

  • Bei einem Diebstahl erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, geben Sie möglichst die IMEI-Nummer des Smartphones an.

  • Bei einem Verlust melden Sie sich beim Fundbüro oder schalten eine Anzeige in einem Online-Fundbüro.

Es ist möglich, die SIM-Karte des Geräts sperren zu lassen. Überlegen Sie genau, ob dieser Weg sinnvoll ist. Denn nach der Sperrung kann das Handy nicht mehr geortet werden. Die Sperrung kann über den bundesweiten Sperrnotruf 116 116 vorgenommen werden. Ihr Mobilfunkanbieter sperrt die Karte auf Wunsch ebenfalls.

Entscheiden Sie sich gegen die Sperrung der Karte, ist es sinnvoll, weiterhin die eigene Nummer anzurufen. Zusätzlich ist es möglich, das Handy zu orten. Die Polizei hat diese Möglichkeit nur über einen Gerichtsbeschluss. Sie selbst haben mehr Möglichkeiten. Mobilfunkanbieter bieten eine kostenlose Ortung des Gerätes an. Bei einem iPhone mit mindestens dem Betriebssystem iOS 5 oder bei einem Smartphone mit Android Betriebssystem oder besser ist die Ortung am heimischen Computer möglich.

Tipps ihrer Polizei:

Der Verlust der Geldbörse, von Schlüsseln oder wichtigen Papieren ist eine unangenehme und teure Erfahrung. Mit dem richtigen Verhalten minimieren Sie das Risiko, Opfer eines Taschendiebs zu werden oder persönliche Gegenstände zu verlieren deutlich. Wir haben Ihnen hier einige einfache Tipps zusammengestellt:

  • Bewahren Sie Bargeld, EC-Karten und Kreditkarten sowie Ausweis-Papiere getrennt auf.

  • Tragen Sie die Geldbörse, die Karten- und die Dokumentasche direkt am Körper. Bevorzugen Sie verschließbare Innentaschen.

  • Halten Sie Ihre Handtasche geschlossen und tragen Sie sie vor allem in Menschenmengen vor dem Körper.

  • Legen Sie das Portemonnaie nicht auf Ihre Einkäufe.

  • Tragen Sie auch das Smartphone möglichst am Körper.

  • Transportieren Sie Schlüssel nur in gut verschlossenen Taschen.

  • Lassen Sie Schlüssel, Smartphone oder Geldbörse im Büro oder an öffentlich zugänglichen Orten wie dem Fitnessstudio nicht offen liegen.

Verhalten im Urlaub:

  • Tragen Sie Geld und wichtige Dokumente verteilt am Körper.

  • Nehmen Sie keine Wertsachen mit an den Strand.

  • Nutzen Sie den Safe des Hotels, bevorzugen Sie dabei die Aufbewahrung der Wertsachen im Safe der Rezeption.

  • Verstauen Sie wichtige Dinge nicht im Koffer. Nutzen Sie das Handgepäck oder behalten Sie Papiere, Bargeld und Schlüssel direkt am Körper.

  • Seien Sie besonders aufmerksam, wenn Passanten Sie plötzlich nach dem Weg fragen oder Ihnen einen Stadtplan vor das Gesicht halten.

 

Wenn Sie etwas gefunden haben:

Geben Sie die gefundenen Gegenstände am besten beim Fundamt (Stadthaus 5) oder einer Polizeidienststelle ab. Hier kann oft  der Verlierer ermittelt werden. Vielleicht wurde schon eine Verlustanzeige oder eine Strafanzeige wegen Diebstahl erstattet und ihr Fund kann zugeordnet werden.

Noch ein Hinweis:

Nach § 246 StGB (Strafgesetzbuch) macht sich strafbar, wer sich eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig zueignet. Unterschlagung - auch die Fundunterschlagung - ist ein Vergehen. Tathandlung ist die rechtswidrige Zueignung Der Täter führt die Sache mit Ausschlusswirkung gegenüber dem Eigentümer seinem Vermögen oder dem Vermögen eines Dritten zu.

Es können auch wertlose bewegliche Sachen unterschlagen werden, solange sie nur fremd sind, d. h. nicht im Alleineigentum des Täters stehen oder herrenlos sind. Ausreichend ist, dass der Zueignungswille des Täters durch eine nach außen erkennbare Handlung bestätigt wird. Beim Einstecken einer gefundenen Sache in der Absicht, diese zu behalten, ist der Tatbestand erfüllt, nicht jedoch dann, wenn man vorhat, die Sache dem Eigentümer zurück zu bringen oder zumindest beim Fundbüro oder der Polizei abzugeben.