82-Jährige nach Kollision mit einem E-Scooter verletzt

Ein mit zwei Jugendlichen besetzter E-Scooter kollidierte am gestrigen Dienstagabend, 5. September, im Bremerhavener Stadtteil Geestemünde mit einer 82-jährigen Fußgängerin. Die Frau stürzte und verletzte sich am Kopf. Die beiden 14 und 15 Jahre alten Jungen halfen der Gestürzten zunächst auf, verschwanden dann aber doch unerlaubt vom Unfallort.

Mit seinem E-Scooter war der 14-jährige Bremerhavener gemeinsam mit seinem Freund gegen 20 Uhr auf dem Gehweg der Bülkenstraße in Fahrtrichtung Norden unterwegs. Als die beiden Jungen nach links auf den Konrad-Adenauer-Platz abbiegen wollten, kollidierten sie mit einer hier laufenden Fußgängerin. Die 82-Jährige fiel zu Boden und zog sich eine Platzwunde am Kopf zu. Ersten Erkenntnissen zufolge stoppten die Jugendlichen zunächst, entschuldigten sich und halfen der Seniorin auf. Doch dann fuhren sie mit ihrem Roller weiter, ohne sich weiter um die verletzte Frau zu kümmern und ohne ihre Personalien mitgeteilt zu haben sowie ihren Pflichten als Unfallbeteiligte nachzukommen.

Den Vorfall beobachteten mehreren Zeugen. Diese alarmierten die Polizei und kümmerten sich um die 82-Jährige. Sie wurde im Anschluss von Einsatzkräften der Feuerwehr noch vor Ort medizinisch versorgt und zur weiteren Behandlung mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.

Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen der Polizei konnten sowohl der Fahrer des E-Scooters als auch sein Mitfahrer von den Einsatzkräften angetroffen werden.

Der 14-jährige E-Scooter-Fahrer muss sich nun unter anderem wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

In diesem Zusammenhang hier noch einmal der Hinweis, wo mit einem Elektrokleinstfahrzeug gefahren werden darf und welche Regeln dabei beachtet werden müssen:

  • Grundsätzlich gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung
  • E-Scooter müssen den Radweg oder Radfahrstreifen nutzen. Sofern nicht vorhanden müssen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Gehwege und Fußgängerzonen dürfen nicht befahren werden
  • Auch das Zusatzzeichen „Fahrrad frei“ bei Fußwegen und Fußgängerzonen erlaubt keine Durchfahrt für E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge. Hierfür wurde ein neues Zusatzzeichen (kleiner Roller mit einem Stromkabel) eingeführt
  • Die Fahrzeuge dürfen nur von einer Person benutzt werden
  • Mehrere Scooter müssen hintereinander und nicht nebeneinander fahren
  • Beim Abbiegen sind, wie beim Fahrradfahren, Handzeichen zu geben oder ggf. vorhandene Blinker zu nutzen.
  • Es darf nicht freihändig gefahren werden
  • E-Scooter werden abgestellt wie Fahrräder

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