Am Grünpfeil nicht angehalten: Bei Kontrollen 65 Ordnungswidrigkeiten geahndet

Die Bremerhavener Polizei hat in den vergangenen Tagen mehrere Verkehrskontrollen vorgenommen. Ein Schwerpunkt lag hierbei unter anderem auf dem Verhalten von Verkehrsteilnehmenden an Ampeln mit Grünpfeil. Denn zahlreiche Kfz-Nutzerinnen und -Nutzer wissen offenbar nicht, wie sie sich hier zu verhalten haben. Ganze 65 Rotlichtfahrten in Verbindung mit dem Grünpfeil stellten die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten während der Kontrollen fest. Dies hatte entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen zur Folge sowie Punkte im Fahreignungsregister. Zudem werden Bußgelder fällig.

Der Grünpfeil - nicht zu verwechseln mit dem beleuchteten grünen Pfeil in einer Ampelanlage - ist laut Straßenverkehrsordnung ein Ergänzungsschild an einer Ampel, das dazu dient, Fahrzeugen, die an einer Kreuzung nach rechts abbiegen möchten, die Wartezeit zu verkürzen, auch wenn die Ampel auf Rot steht. Es besteht jedoch keine Pflicht zum Rechtsabbiegen, wenn dieses Zusatzschild montiert ist.

Im Prinzip verhält man sich bei einem Grünpfeil (Zeichen 720) wie an einem STOP-Schild. Jedes einzelne Fahrzeug fährt bis zur Haltelinie vor, bleibt stehen und fährt erst nach rechts, wenn gesichert ist, dass weder Fußgänger noch der Querverkehr behindert oder gefährdet werden. Dies gilt auch, wenn die Querstraße, in die man einbiegen möchte, anscheinend vollkommen leer ist. Man muss immer erst an der Haltelinie stoppen.

Entspricht die markierte Haltelinie nicht der Sichtlinie (also dem Bereich von dem die Straße, in die eingebogen werden soll, komplett einzusehen ist), sollte an dieser Linie erneut abgestoppt werden um sicher zu gehen, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet wird. Bei Missachtung dieser Regelungen drohen Verwarngelder/Bußgelder zwischen 35 Euro (Behinderung) und 70 Euro (abgebogen, ohne vorher anzuhalten) über 100 Euro (Gefährdung des Kreuzungsverkehrs beim Überfahren der Ampel) bis hin zu 120 Euro bei einem Unfall. Werden Fußgänger oder Radfahrer beeinträchtig, fallen die Beträge sogar zum Teil noch höher aus.

Der Grünpfeil, den es in Bremerhaven an mehreren Ampelanlagen im Stadtgebiet gibt, ist nach der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung gemäß § 37 eine nicht leuchtende Ergänzung an Lichtzeichenanlagen, durch die die Wartezeit für Rechtsabbieger bei bestimmten Verkehrssituationen verkürzt wird. Dargestellt wird er durch einen nach rechts gerichteten Pfeil auf einem Zusatzschild rechts neben dem roten Licht der Ampel (Zeichen 720).

Er erlaubt Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens an einer Ampel, wenn sie zuvor an der Haltlinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. Es besteht keine Pflicht, in die Kreuzung einzufahren. Im Gegensatz zu leuchtendem Grünlicht ist Warten vor einem Rotlicht mit Grünpfeil keine Verkehrsbehinderung im Sinne der StVO, auch dann nicht, wenn es sich um eine reine Rechtsabbiegespur handelt.

Der Grünpfeil ist aus der ehemaligen DDR-Straßenverkehrsordnung hervorgegangen. Dort wurde er bereits im Jahre 1978 eingeführt.

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