Angeblicher Monteur entpuppt sich als Trickdieb: Schmuck in Geestemünde gestohlen

Mindestens ein Täter hat am gestrigen Donnerstagnachmittag, 9. November, Schmuck aus der Wohnung einer älteren Frau in Bremerhaven-Geestemünde gestohlen. Der Mann hatte sich als Handwerker ausgegeben.

Nach bisherigen Erkenntnissen hatte der angebliche Monteur gegen 16.30 Uhr an der Wohnungstür der Mieterin an der Weißenburger Straße geklingelt. Als Vorwand gab er an, die Heizungsventile kontrollieren zu wollen. Die Frau vermutete, dass ihr Vermieter den Handwerker geschickt habe und ließ ihn ein. Gemeinsam seien sie durch die Räume gegangen, anschließend habe der mutmaßliche Täter sie ins Bad geschickt, um dort das Wasser aufzudrehen. Hierdurch geriet der Mann kurze Zeit aus dem Sichtfeld der Mieterin und nutzte die Gelegenheit offenbar, um in einem anderen Zimmer nach Wertgegenständen zu suchen. Nach einiger Zeit verabschiedete sich der angebliche Monteur wieder. Der genaue Zeitpunkt ist nicht bekannt. Die Mieterin schöpfte zunächst keinen Verdacht. Erst am Freitag stellte sie das Fehlen von hochwertigem Schmuck aus einem Versteck fest und alarmierte die Polizei.

Der Mann soll mittellange blonde Haare gehabt haben und mit einer beige-grünen Anzugjacke bekleidet gewesen sein. Zudem habe er eine Aktentasche mitgeführt und alles in allem einen gepflegten Eindruck gemacht. Ob möglicherweise noch eine weitere Person die Wohnung betreten hat, ist nicht bekannt.

Die Polizei (0471/953-3321) nimmt Hinweise auf den Trickdieb entgegen. Möglicherweise hatte der mutmaßliche Täter die Methode auch an anderen Haustüren versucht.

 

Hierzu der Tipp der Polizei:

Trickdiebstahl in Wohnungen ist nach dem Taschendiebstahl auf der Straße die vermutlich häufigste Straftat, von der ältere Menschen betroffen sein können.

Die Täter täuschen ihre Opfer, um sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen und zu stehlen. Alle bekannten Täter-Arbeitsweisen lassen sich auf drei Grundmuster zurückführen:

  • das Vortäuschen einer Notlage, die scheinbar eine Hilfeleistung oder Unterstützung durch das Opfer in der Wohnung erfordert.
  • das Vortäuschen einer offiziellen Funktion, die den Täter vermeintlich zum Betreten der Wohnung berechtigt
  • das Vortäuschen einer persönlichen Beziehung zum Opfer, die eine Einladung zum Betreten der Wohnung nahelegt.

Daher gilt immer:

  • Lassen Sie nie Unbekannte in Ihre Wohnung.
  • Nutzen Sie einen Türspion und eine Sprechanlage.
  • Öffnen Sie Ihre Tür nur mit vorgelegter Türsperre (z. B. Kastenschloss mit Sperrbügel).
  • Reichen Sie Stift, Wasser usw. immer nur durch den Türspalt einer per Türsperre gesicherten Tür oder durch das Fenster.
  • Fordern Sie von Personen, die angeben, von einer Behörde zu sein, den Dienst-ausweis und prüfen Sie diesen sorgfältig. Fragen Sie im Zweifelsfall bei der betreffenden Behörde nach der Richtigkeit des Besuchs.
  • Zeigen Sie niemandem Ihren Schmuck oder Ihr Bargeld.
  • Pflegen Sie guten Kontakt zu Ihrer Nachbarschaft und bitten Sie diese gegebenenfalls als Vertrauenspersonen hinzu.
  • Lassen Sie nur dann Handwerkspersonen in die Wohnung, wenn Sie diese selbst bestellt haben oder sie von der Hausverwaltung angekündigt wurden.
  • Bezahlen Sie keinen Handwerker in bar, sondern verlangen Sie eine Rechnung, die Sie per Banküberweisung begleichen.
  • Wenden Sie sich an die Polizei, wenn Sie befürchten, Opfer einer Straftat zu
  • werden: Notruf 110!

Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.polizei-beratung.de/

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