Norddeutsche Allianz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern: Gegen Mittag endeten heute (14.06.2023) Durchsuchungsmaßnahmen in sieben Bundesländern. Insgesamt wurden mehrere hundert Durchsuchungsbeschlüsse mit insgesamt 650 Einsatzkräften vollstreckt. Dabei stellte die Polizei unter anderem diverse Datenträger wie Laptops, PCs und Smartphones sicher.

Jeden Tag geht die Polizei bundesweit mit großen Anstrengungen gegen verbotene Pornographie vor, zu welcher insbesondere auch Missbrauchsdarstellungen von Kindern gehören. Einem ersten gemeinsamen Aktionstag des sogenannten Nordverbunds der Landeskriminalämter Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben sich auch Berlin und Brandenburg angeschlossen. Ziel war es, eine besondere Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken und mit der Umsetzung einer Vielzahl von Durchsuchungsbeschlüssen ein deutliches und öffentlich wahrnehmbares Zeichen im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen zu setzen.

In Bremen und Bremerhaven haben mehr als 80 Einsatzkräfte in den frühen Morgenstunden insgesamt 18 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Dabei beschlagnahmten sie unter anderem Laptops, Mobiltelefone und über 100 Datenträger und stellten umfangreiche Beweismittel sicher. Elf Beschuldigte wurden erkennungsdienstlich behandelt.

"Mit diesen Ermittlungserfolgen holen wir Täterinnen und Täter aus der vermeintlichen Anonymität. Damit senden wir das klare Signal, dass die Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern ein Schwerpunkt der Kriminalpolizei ist", so Tim Gelineck, stellvertretender Leiter des Landeskriminalamts Bremen

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) sind die Fallzahlen im Bereich Kinder- und Jugendpornografie von 2021 zu 2022 erneut gestiegen. Die eingehenden Hinweise der Organisation National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) machen derzeit einen Großteil der polizeilichen Ermittlungen aus. 2015 wurden beim BKA etwa 14.500 solcher Fälle aus den USA gemeldet, 2022 waren es 136.500 – allein im Vorjahresvergleich gab es einen Anstieg um 75% (2021: 78.600).

Die Aufklärungsquote ist in diesem Deliktsbereich seit Jahren kontinuierlich auf einem hohen Niveau. Zum einen beinhalten die eingehenden NCMEC-Meldungen häufig detaillierte Hinweise auf eine tatverdächtige Person, zum anderen ermöglichen technische Weiterentwicklungen eine vermehrte Aufklärung der Straftaten.

In vielen Fällen handelt es sich bei dem von NCMEC übermittelten Beweismaterial um einzelne Fotos oder Videos, die insbesondere durch Jugendliche oder Kinder unbedacht versendet werden. So stieg der Anteil der Tatverdächtigen unter 21 Jahren in den letzten Jahren an, die aus eigener Motivation Bilder und Videos von sich erstellen und (ggf. unbeabsichtigt) verbreiten. Oft wird dabei unterschätzt, dass es sich um einen Verbrechenstatbestand handelt, der schwer bestraft werden kann. Teilen Sie solche Inhalte nicht! Informieren Sie die Polizei!

Bürgerinnen und Bürgern, die kinderpornografische Inhalte im Internet oder auf den sozialen Netzwerken entdecken, raten die Landeskriminalämter, die Adresse dieser Seite unmittelbar der für den Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle mitzuteilen.

Weitere Hinweise gibt Ihnen die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes:

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