Grundstückseigentümer fällt städtische Bäume für PV-Anlage

Der Polizei Bremerhaven wurde bereits am Samstagmorgen, 3. Februar, eine offenbar illegale Baumfällung im Bremerhavener Stadtteil Leherheide gemeldet.

Nach ersten Erkenntnissen hatte ein 50-jähriger Mann fünf Bäume gefällt, die auf städtischem Grund standen. Die spätere Überprüfung beim Gartenbauamt Bremerhaven ergab, dass der Mann dafür keine Genehmigung hatte und dadurch ein Schaden in einem fünfstelligen Bereich entstanden ist. Als Grund für die Fällung nannte er die Installation einer neuen Photovoltaikanlage auf seinem Grundstück, für deren Effektivität die Bäume hinderlich waren.

Die Polizei ermittelt in diesem Fall unter anderem wegen Sachbeschädigung.

Das Gartenbauamt Bremerhaven weist ausdrücklich darauf hin, dass Fäll- und Schnittmaßnahmen an geschützten Bäumen, auch solche auf eigenen Grundstücken, der Genehmigungspflicht unterliegen. Hierzu muss ein Antrag an die untere Naturschutzbehörde gerichtet werden. An städtischen Bäumen darf von Privatpersonen gar kein Schnitt vorgenommen werden.

Nähere Informationen, u.a. zur Baumschutzverordnung, erhalten Sie im Internet auf der Webseite des Magistrats:

https://www.bremerhaven.de/de/verwaltung-politik-sicherheit/buergerservice/adressen-oeffnungszeiten/umweltschutzamt/baumschutz.28340.html

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