Kinder rufen grundlos den Notruf der Polizei und Feuerwehr

Mehrere Kinder wählten vergangenen Montag, 28. August, wiederholt und ohne Grund die Notrufnummern der Polizei (110) und Feuerwehr (112).

Am späten Nachmittag klingelten mehrfach die Telefone der Leitstellen der Polizei und der Feuerwehr. Ein Grund für die Anrufe war nicht zu ermitteln, da stets nach wenigen Sekunden wieder aufgelegt wurde. Innerhalb kurzer Zeit fand die Polizei den Ursprungsort der Telefonate in Bremerhaven-Geestemünde heraus und schickte eine Streifenwagenbesatzung hin. Die Beamten stellten fest, dass sich hier offenbar eine Gruppe von Kindern einen – beziehungsweise gleich mehrere – Scherze erlaubt hatte. Eines der Kinder konnte zu Hause bei einem Erziehungsberechtigten angetroffen werden. Die Beamten führten ein klärendes Gespräch über die richtige Nutzung des Notrufs. Immerhin stellt der Missbrauch der Notrufnummern eine Straftat dar.

Hierzu der Hinweis der Polizei Bremerhaven zum Thema Notruf:

Wichtig zu wissen ist, dass man die Polizei grundsätzlich über den Notruf 110 rund um die Uhr erreichen kann. Feuerwehr und Rettungsdienst erreichen Sie unter der Notrufnummer 112. Sollten sie sich unsicher sein, welche Nummer Sie wählen müssen – beispielsweise nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden -, wählen Sie die Notrufnummer, die Ihnen als erstes einfällt.

Die Notrufnummern der Polizei und der Feuerwehr sind kostenlos – auch vom Handy. Der Anruf ist auch ohne Guthaben auf dem Mobiltelefon möglich.

Wann sollten Sie den Notruf 110 der Polizei wählen?:

  • Wenn Sie Zeuge oder Opfer einer Straftat geworden sind
  • Wenn Sie einen Hinweis auf mögliche Straftaten geben können
  • Wenn Sie in einer Gefahrensituation sind
  • Wenn Sie verdächtige Verhaltensweisen beobachten

Wenn Sie den Notruf getätigt haben, bewahren Sie Ruhe und konzentrieren Sie sich auf die sogenannten W-Fragen unserer Kolleginnen und Kollegen aus der Leitstelle:

  • Wo? (Angabe über der Adresse mit Straße, Hausnummer, Stockwerk, Ort)
  • Was? (Genaue Beschreibung des Notfalls)
  • Wie viele Personen? (Anzahl der Beteiligten und Verletzten nennen)
  • Welche Verletzungen? (Erkennbare Verletzungen bereits nennen)
  • Wer ruft an? (Angaben zur eigenen Person: Name, Anschrift, Telefonnummer

 

  • Warten auf Rückfragen (Beenden Sie nicht das Gespräch. Dieses wird durch unsere Einsatzkräfte am Telefon beendet, ggf. ist schon ein Einsatzfahrzeug zu Ihnen unterwegs)
  • Warten Sie auf das Eintreffen der Beamten

Im Zweifelsfall lieber einmal zu viel anrufen, als einmal zu wenig. Wir sind immer für Sie erreichbar.

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