Nach Unfall im Kreisverkehr verletzt

Am Abend des 16.08.2018 kam zu einem Verkehrsunfall in Lehe. Gegen 19.15 Uhr befuhr ein Autofahrer die Rickmersstraße in Richtung Roter Sand. Der 71-Jährige fuhr in Höhe der Pestalozzistraße in den Kreisverkehr ein und wollte ihn gegenüber wieder verlassen. Dabei kam es zur Kollision mit einer Radfahrerin, die sich im Kreisel befand und hier noch weiter in Richtung Pestalozzistraße fahren wollte.
Der Autofahrer schnitt der 53-Jährigen beim Ausfahren aus dem Kreisel den Weg ab und es kam zum Unfall. Die Radfahrerin stürzte zu Boden und zog sich dabei leichte Kopfverletzungen zu. Sie wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Die Polizei stellte ihr Fahrrad sicher.
Der Autofahrer war der Meinung, dass die Radfahrerin hätte anzeigen müssen, dass sie im Kreisverkehr bleiben möchte.

So neu sind die Kreisverkehre in Bremerhaven nicht mehr. Doch wie ist die Vorfahrt mit Radfahrern geregelt?

Radfahrer haben im echten Kreisverkehr Vorfahrt

Ein echter Kreisverkehr hat eine Mittelinsel. Sind die Verkehrszeichen 215 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren) angebracht, dann hat derjenige Vorfahrt, der im Kreisverkehr fährt – und zwar Radfahrer ebenso wie Autofahrer. Einfahrende Verkehrsteilnehmer müssen warten. Gibt es keine Verkehrszeichen, handelt es sich um einen kreisförmigen Knotenpunkt. Dort gilt die Rechts-vor-links-Regelung.

Radfahrer profitierten von den Vorteilen dieser Verkehrsanlage. Der Kreisverkehr ist fast immer übersichtlicher und dadurch sicherer. Radfahrer auf der Fahrbahn oder ein neben dem Kreisel verlaufender Radweg scheinen viele Autofahrer zu verunsichern.

Was ist, wenn der Autofahrer den Kreisverkehr verlassen möchte, ein Radfahrer aber weiter im Kreis fahren will? Die Regel ist einfach: Der kreuzende Radfahrer hat Vorfahrt. Wer kreuzt, muss warten. Allerdings sollten in keinem der beiden Fälle die Beteiligten auf ihr Recht pochen, sondern immer Rücksicht aufeinander nehmen und an diesen Stellen besonders achtsam sein.

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