Ohne erforderlichen Kindersitz unterwegs

In der Nacht zum gestrigen Dienstag, 1. November, stoppte eine Streifenwagenbesatzung im Bremerhavener Stadtteil Geestemünde kurz vor Mitternacht einen Pkw. Der Grund: Neben dem 29-jährigen Fahrzeugführer und seiner Ehefrau saßen auch die ein- und sechsjährigen Kinder des Paares im Auto - allerdings ohne vorgeschriebenen Kindersitz. Diese lagen ungenutzt im Kofferraum.

Den Fahrer erwartet nun ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren. Nachdem der Bremerhavener die Sitze ordnungsgemäß einbaute und die Kinder nun wieder sicher im Auto saßen, konnte die Familie ihre Fahrt fortsetzen.

Die Polizei Bremerhaven warnt an dieser Stelle ausdrücklich: Ein üblicher Sicherheitsgurt ist auf Erwachsene ausgerichtet. Der Gurt verläuft bei Kindern zu nah am Hals und das könnte bei einer Vollbremsung oder einem Unfall schwere Verletzungen zur Folge haben.

Hier die Tipps Ihrer Polizei Bremerhaven zum richtigen Transport von Kindern im Auto:

Grundsätzlich gilt: Wer Kinder in seinem Auto mitnimmt, trägt die Verantwortung für deren korrekte Sicherung. Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass jedes Kind unter zwölf Jahren oder 1,50 Meter Körpergröße mit einem Kindersitz gesichert werden muss. Eines der beiden Kriterien -älter als 12 Jahre oder über 150 cm groß- muss erfüllt sein, damit ein Kind ohne Kindersitz im Fahrzeug mitfahren darf. Entscheidend ist, welche Grenze zuerst erreicht wird - Kinder, die älter als zwölf Jahre sind, dürfen also ohne Kindersitz fahren, auch wenn sie noch unter 1,50 Meter groß sind. Jedoch sollte im Einzelfall genau überprüft werden, ob dennoch eine spezielle Form der Kindersicherung genutzt werden sollte, weil ansonsten noch kein optimaler Gurtverlauf gewährleistet werden kann. Auch sollte bei der Wahl des richtigen Kindersitzes immer Gewicht und Größe des Nachwuchses beachtet werden.

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