Radfahrerin auf Zebrastreifen angefahren

Eine 12 Jahre alte Schülerin ist am Donnerstagmorgen auf dem Zebrastreifen in der Brookstraße von einem Pkw angefahren und leicht verletzt worden. Das Mädchen fuhr mit einem Rad über den Zebrastreifen.

Laut Zeugenaussagen hat sich der 33-jährige Autofahrer langsam dem Überweg genähert und einige Kinder, die zu Fuß gingen, hinübergehen lassen. Als er danach weiterfahren wollte, kam von links plötzlich die Schülerin auf dem Fahrrad angefahren und überquerte ebenfalls die Straße. Sie wurde von dem Auto erfasst und auf die Fahrbahn geschleudert. Mit leichten Verletzungen wurde sie zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus gebracht.

Gerade für Fahrradfahrer herrscht oft Unsicherheit darüber, wie sie sich beim Überqueren der Straße an einem Zebrastreifen verhalten müssen. Grundsätzlich ist es dem Fahrradfahrer untersagt, von der Fahrbahn oder dem Gehweg einen Fußgängerüberweg fahrend zu überqueren. Er muss dazu absteigen und das Fahrrad über den Fußgängerüberweg schieben. Der Radfahrer genießt hier keine verkehrsrechtliche Sonderstellung. Fußgänger haben dagegen absoluten Vorrang. Das gilt bereits, wenn ein Fußgänger auf dem Bürgersteig in Richtung des Zebrastreifens geht, oder wenn es auch nur den Anschein hat, als würde der Fußgänger den Überweg benutzen wollen. Aber auch Fußgänger dürfen den Überweg nicht achtlos betreten. Sie haben sich ebenfalls umsichtig und situationsgerecht zu verhalten.

 

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