Schläge nach Spurwechsel

Zu Handgreiflichkeiten kam es gestern Mittag auf der Langener Landstraße im Bereich der Tunnelbaustelle.

Gegen 13.00 Uhr befuhren mehrere Autos die Langener Landstraße stadtauswärts. Vor der Tunnelbaustelle verengt sich die Fahrbahn auf eine Fahrspur. Ein Autofahrer, der den linken Fahrstreifen benutzte, wollte sich nach rechts einfädeln, weil sein Fahrstreifen vor der Baustelle endete. Der Mann blinkte und ließ zunächst zwei PKW auf dem rechten Fahrstreifen neben sich durchfahren, bevor er selbst den Fahrstreifen wechselte.

Dem Autofahrer, der jetzt hinter dem 20-Jährigen fuhr, passte das überhaupt nicht. Es wurde sofort gehupt und wild provozierend gestikuliert. Es folgten noch andere Drohgebärden. Nachdem die Fahrzeuge den Baustellenbereich passiert hatten, überholte der Nachfolgende sofort, setzte sich vor das andere Fahrzeug und zwang den 20-Jährigen zu einer Vollbremsung. Anschließend verließ der Aggressor sein Fahrzeug und ging auf den Ausgebremsten zu. Durch das geöffnete Seitenfenster versetzte er dem anderen Fahrer einen Schlag an den Kopf. Dazu hagelte es üble Beschimpfungen. Anschließend ging der Mann zu seinem Auto zurück und fuhr davon. Der Geschädigte merkte sich das Kennzeichen und gab der Polizei eine Personenbeschreibung.

Die Polizei ermittelt wegen Körperverletzung und sucht Zeugen. Hinweise werden unter der Telefonnummer 953-3142 entgegengenommen.

 

 

§ 7(4) StVO – Kennen Sie den?

Viele Fahrzeugführer ordnen sich bereits vor der eigentlichen Verengung auf dem durchgehenden Fahrstreifen ein. Das führt dazu, dass sich der Verkehr bereits vor der Engstelle verlangsamt. So entstehen unnötige Staus und Ärger. Es kommt regelmäßig zu Situationen, dass ein Verkehrsteilnehmer, der bereits (-weit) vor der Verengung einscherende Fahrzeuge auf seine Spur hat einfädeln lassen, an der Engstelle erneut Fahrzeuge auf seine Spur lassen muss. Das wird dann als "ungerecht" empfunden und es gibt vermeidbare "Drängeleien". Viel einfacher hat man es daher mit der korrekten Anwendung des Reißverschlussverfahrens, das der Gesetzgeber in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt hat. Dort heißt es im Paragraph 7 Absatz 4 StVO: "Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können" (Reißverschlussverfahren).

Nach diesem Prinzip soll das Reißverschlussverfahren im Straßenverkehr funktionieren. Kommt es zu einer Fahrbahnverengung, so sollen die Fahrzeuge, deren Spur endet, diese bis zu ihrem Ende befahren. Am Schlusspunkt angekommen, sollen die Fahrer sich auf die befahrbare Spur einordnen.

Unser Tipp: Fahren Sie immer bis unmittelbar vor die Engstelle, blinken Sie zum Anzeigen des Fahrstreifenwechsels und fahren dann hinüber. Wenn Sie sich auf dem durchgehenden Fahrstreifen befinden: Schaffen Sie eine Lücke, so dass der wechselnde Autofahrer sicher einscheren kann. Mehrere Dauer-Baustellen auf unserer Nord-Süd-Achse durch unsere Stadt weisen diese Fahrbahnverengungen auf, die oftmals während der Bauzeit noch die Fahrspuren wechseln.

Versuchen Sie es einmal. Viele Rückstaus und Ärger sind vermeidbar, wenn alle sich dran halten. Gegenseitige Vorsicht und Rücksicht stehen dabei natürlich im Vordergrund.

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