SÜS-Kontrollen: Falschparker, Temposünder und Gurtmuffel kontrolliert

Seit mehr als drei Jahren gibt es SÜS. Das Akronym steht für Strategie zur systematischen Überwachung der Einhaltung von Verkehrsregeln im fließenden wie im ruhenden Verkehr im Stadtgebiet Bremerhavens. Die Bremerhavener Polizei hat dabei schwerpunktmäßig auch die sogenannten Kavaliersdelikte wie Falschparken, Handynutzung während der Fahrt oder rücksichtsloses Verhalten im Blick. An der Aktion können sich auch die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Hinweisen beteiligen, indem sie sich mit ihren Anliegen an die Adresse ihrhinweis@polizei.bremerhaven.de wenden.

In der Nacht zum heutigen Mittwoch, 12. Oktober, kontrollierten Polizeibeamte im Stadtnorden den sogenannten ruhenden Verkehr. Zwischen 20 Uhr und 4.30 Uhr vermerkten sie hierbei zwei Dutzend Ordnungswidrigkeiten. Acht Verstöße gab es wegen Parkens außerhalb der markierten Parkflächen im verkehrsberuhigten Bereich. Fünf Fahrzeuge parkten verbotswidrig auf einem Gehweg, drei Autos standen weniger als drei Meter zur Fahrbahnmarkierung entfernt. Zudem gab es drei „Knöllchen“ wegen Parkens entgegengesetzt der Fahrtrichtung, drei wegen Parkens im eingeschränkten Halteverbot und zwei wegen Parkens im Haltverbot. Die Halter der betroffenen Fahrzeuge erhalten entsprechende Verwarn- beziehungsweise Bußgeldbescheide.

Am Mittwochvormittag wiederum beobachteten Polizisten im Rahmen von SÜS den Fließverkehr an der Georgstraße im Stadtteil Geestemünde. Hier wurden zehn Fahrzeuge mit Tempoverstößen registriert, wobei der „Spitzenreiter“ mit 69 Kilometern pro Stunde unterwegs war. Je zweimal verstießen Verkehrsteilnehmer gegen die Gurtpflicht und überfuhren beim Abbiegen eine durchgezogene Linie. Zwei Fahrzeugführer hatten ihre Ladung nicht korrekt gesichert. Ein Fahrradfahrer wurde mit dem Handy am Ohr erwischt, ein Autofahrer fuhr bei Rotlicht über eine Ampel. Hervorzuheben ist auch ein Verkehrsteilnehmer, der ein Kleinkind während der Fahrt nicht gesichert hatte. Auch diese kontrollierten Verkehrsteilnehmer können sich auf Verwarn- beziehungsweise Bußgeldbescheide einstellen.

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