Supermarktparkplatz ist keine Übungsfläche – auch nicht an Feiertagen

Dass Supermarktparkplätze keine Verkehrsübungsplätze sind, sollte eigentlich jedem, der ein Auto besitzt klar sein. Das gilt auch für Sonn- und Feiertage.

Dennoch wird die Polizei immer wieder auf Personen aufmerksam, die die Flächen für Fahrübungen oder sonstige Aktivitäten mit Kraftfahrzeugen nutzen. So auch am Dienstag, 3. Oktober, gegen 19 Uhr auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes an der Pferdebade im Bremerhavener Stadtteil Lehe.

Dort fiel einer Streifenwagenbesatzung ein Ford auf: Ein junger Mann stieg auf der Fahrerseite aus und wechselte auf den Beifahrersitz, während ein älterer Mann nun das Steuer des Ford übernahm. Bei einer anschließenden Verkehrskontrolle wurde deutlich, dass der jüngere Mann gerade einmal 17 Jahre alt war und noch nicht über eine Fahrerlaubnis verfügt. Auf dem Parkplatz hatte er demnach für die praktische Führerscheinprüfung geübt. Die Beamten fertigten eine Strafanzeige gegen den Jugendlichen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Der ältere Mann, der nun am Steuer saß, stellte sich als Vater des Jugendlichen heraus. Dieser durfte allerdings das Auto auch nicht weiterbewegen, da die Polizisten in seiner Atemluft Alkoholgeruch feststellten. Ein entsprechender Test ergab einen Wert oberhalb der 0,5-Promille-Grenze, sodass der 48-Jährige mit einem entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen muss – inklusive eines Fahrverbots, eines hohen Bußgelds sowie Punkten im Fahreignungsregister.

Da nunmehr keine der anwesenden Personen den Wagen führen durfte, wurde das Fahrzeug zunächst auf dem Parkplatz abgestellt.

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