Unfall mit ausländischem Fahrzeug

Polizei gibt Tipps zur Schadensregulierung

Am späten Abend des 11.04.2017 kam zu einem Verkehrsunfall in der Stresemannstraße. Im Kreuzungsbereich der Grimsbystraße kollidierten gegen 23.00 Uhr zwei PKW. Der Unfallverursacher kam aus Bulgarien. Er befuhr die Stresemannstraße südlich und wollte nach links in Richtung Autobahn abbiegen. Dabei beachtete der 31-jährige Bulgare nicht das Rotlicht der Ampel und es kam zum Unfall mit einem Auto, das in nördlicher Richtung unterwegs war. Der 47-jährige Fahrer konnte die Kollision nicht mehr verhindern. Es entstand leichter Sachschaden. Die Polizei nahm den Unfall auf und erhob die Personalien der Unfallbeteiligten.

Und nun?

Der verkehrsrechtliche/strafrechtliche Teil (die Klärung der Schuldfrage und die dafür zu entrichtende Geldbuße) wird von der Polizei ermittelt.

Den zivilrechtlichen Teil klären die Beteiligten selbst!

Dazu kann zum Beispiel die ‚Grüne Versicherungskarte‘ ausgetauscht werden, auf der alle relevanten Daten stehen. Fordern Sie dieses Dokument!
Sollte der Unfallgegner so etwas nicht dabei haben, ist es empfehlenswert, soviel Daten von Fahrzeug und Fahrer zu ‚sichern‘ wie möglich. Oft können ausländische 'Versicherungspapiere' von Deutschen nicht gelesen werden. Machen Sie im Zweifelsfall deutlich, dass Sie Zweifel haben und fotografieren Sie die Dokumente. Es geht um Ihr Geld!

In der untenstehenden Tabelle befindet sich eine Übersicht des Länderverbundes der Versicherungen, die ihre Versicherungsnehmer mit einer grünen Karte ausstatten.

Fahrer von Fahrzeugen aus anderen Ländern (z.B. Kasachstan) müssen bei Grenzübertritt nach Deutschland eine Zusatzversicherung kaufen, die unserem System angepasst ist.

Achtung Fälschungen: Versuchen Sie, erlangte Dokumente sofort telefonisch z.B. mit dem Mobiltelefon zu überprüfen.

 

Unfälle mit ausländischen Fahrern und Fahrzeugen in Deutschland:

Das DBGK (Das Büro Grüne Karte) ist zuständig, wenn sich der Unfall in Deutschland unter Beteiligung eines ausländischen Kraftfahrzeuges ereignet hat.

Sie können den Schadenfall beim DBGK anmelden und Ihre Schadenersatzansprüche geltend machen. Das DBGK überträgt die Schadenabwicklung einem Regulierer (Versicherungsunternehmen oder Regulierungsbüro). Welcher Regulierer in Betracht kommt, hängt in der Regel davon ab, bei welchem ausländischen Versicherer Ihr Unfallgegner versichert ist.

Es bestehen folgende Möglichkeiten, sich an das DBGK zu wenden:

    per Telefon unter 030/20205757

    per E-Mail an claims@gruene-karte.de

    per Fax an 030/20206757

DBGK – Verbund: Grundlage für die Beziehungen der Grüne Karte-Büros untereinander ist ein internationaler Vertrag, in dem die Rechte und Pflichten der Büros geregelt sind. Dieser Vertrag ist in Kraft seit dem 01.07.2003.

 

Land / Kürzel

Albanien AL

Andorra AND

Belgien B

Bosnien-Herzegowina BIH

Bulgarien BG

Dänemark DK

Deutschland D

Estland EST

Finnland FIN

Frankreich F

Griechenland GR

Großbritannien GB

Iran IR

Irland IRL

Island IS

Israel IL

Italien I

Kroatien HR

Lettland LV

Litauen LT

Luxemburg L

Malta M

Marokko MA

Mazedonien MK

Moldawien MD

Montenegro MNE

Niederlande NL

Norwegen N

Österreich A

Polen PL

Portugal P

Rumänien RO

Russland RUS

Schweden S

Schweiz und Lichtenstein CH

Serbien SRB

Slowakische Republik SK

Slowenien SLO

Spanien E

Tschechische Republik CZ

Tunesien TN

Türkei TK

Ukraine UA

Ungarn H

 

Unfälle von Deutschen im Ausland:

Zuständig ist der Zentralruf der Autoversicherer. Unter der kostenfreien Servicerufnummer 0800 250 260 0 ist der Zentralruf der Autoversicherer an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar.

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