Weiterfahrt untersagt

Am Dienstagabend, 28. November, kurz nach 20.00 Uhr, wurde von der Polizei dem Fahrer einer tschechischen Sattelzugmaschine die Weiterfahrt untersagt.

Aufgrund eines Kupplungsschadens war es dem Fahrer nicht möglich Motor und Getriebe zu trennen und somit das Fahrzeug nicht zielgenau gebremst werden konnte. Der Fahrer hatte die Angestellten der BLG gebeten, alle Schranken der Ausfahrtschleuse zu öffnen, damit er ungehindert ausfahren könne.Da eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht ausgeschlossen werden konnte, untersagten die Polizeibeamten die Weiterfahrt. Zur Durchsetzung dieser Maßnahme wurden die Kennzeichen und der Fahrzeugschein der Sattelzugmaschine einbehalten.

 

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