17-Jährige auf „Übungsfahrt“ mit nicht zugelassenem Auto

Eine Spritztour mit Folgen unternahmen zwei 17-Jährige am 23. Februar im Überseehafengebiet. Bei einer Kontrolle durch Bremerhavener Polizeibeamte kamen mehrere Ungereimtheiten und Straftaten ans Licht.

Der Streifenwagenbesatzung fiel gegen 19.50 Uhr auf der Alfred-Wegener-Straße ein Ford auf, der augenscheinlich mit eingeschaltetem Warnblinker rückwärts in Schlangenlinien die Fahrbahn befuhr. Die Polizeibeamten kontrollierten daraufhin die Insassen. Am Steuer saß ein 17-Jähriger, der noch nicht über eine Fahrerlaubnis verfügt. Im weiteren Verlauf ergaben sich Hinweise darauf, dass auch sein ebenfalls 17-jähriger Beifahrer zuvor am Steuer gesessen hatte. Auch dieser hat keine Pkw-Fahrerlaubnis. Im Hafengebiet hätten die beiden Fahrübungen vornehmen wollen.

Doch damit nicht genug: Bei der Überprüfung der am Ford montierten Kennzeichen stellten die Polizisten fest, dass die Kennzeichen einige Tage zuvor als gestohlen gemeldet worden waren. Der Wagen selbst war somit nicht zugelassen und auch nicht versichert. Bei einem der 17-Jährigen fanden die Polizeibeamten darüber hinaus auch ein Pfefferspray, das als verbotene Waffe gelistet ist.

Da die Eigentumsverhältnisse zu dem Ford nicht vor Ort geklärt werden konnten, stellte die Polizei das Fahrzeug sicher. Zudem fertigten die Beamten Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und illegalen Waffenbesitzes.

Hierzu erneut der Hinweis der Polizei:

Auch auf dem Weg zum Führerschein ist der öffentliche Straßenverkehr für private Übungsfahrten tabu. Dazu gehören auch Parkflächen oder abgelegene Wege und Straßen. Für Übungsfahrten sind die lizenzierten Fahrschulen die richtigen Ansprechpartner. Zudem gibt es in ganz Deutschland sogenannte Verkehrsübungsplätze, die entsprechende Möglichkeiten bieten.

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