21-Jähriger fährt unter Alkoholeinfluss gegen Baum – Ebenfalls alkoholisierter Freund eilt mit Auto zu Hilfe

Im Unterholz landete ein Autofahrer am frühen Donnerstagmorgen, 27. Juli, im Bremerhavener Stadtsüden. Ersten Erkenntnissen zufolge war der Fahrzeugführer alkoholisiert. Als er einen Freund anrief und um Hilfe bat, kam dieser – offenbar ebenfalls alkoholisiert – mit seinem Wagen angefahren. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Eine Zeugin hatte die Beamten gegen 6.30 Uhr zum Unfallort im Weg 84 im Grenzbereich der Stadtteile Grünhöfe und Wulsdorf gerufen. Dort trafen die Einsatzkräfte auf einen 21-jährigen, der nach derzeitigem Kenntnisstand mit einem Audi einen Verkehrsunfall verursacht hatte. Aus noch ungeklärter Ursache war er mit dem Fahrzeug nach rechts von der Fahrbahn abgekommen, längere Zeit über den Grünstreifen und durchs Dickicht gefahren und schließlich an einem Baum zum Stehen gekommen. Der 21-Jährige blieb augenscheinlich unverletzt. Das Auto war allerdings nicht mehr fahrbereit, die Schadenshöhe wird auf 5000 Euro geschätzt.

Nach der Kollision rief der Unfallverursacher einen Freund an, der ihm Hilfe leisten sollte. Besagter Freund, ein 20-Jähriger, stieg mit einem Beifahrer in einen VW und fuhr zur Unfallstelle, wo die Beamten die drei Personen schließlich antrafen. Während der Sachverhaltsaufnahme ergaben sich Hinweise darauf, dass die jeweiligen Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss stehen könnten. Bei Atemalkoholtests wiesen sowohl der Audi- als auch der VW-Fahrer Werte auf, mit denen sie nicht mehr hätten Autofahren dürfen. Beiden wurden später Blutproben entnommen. Die Polizei beschlagnahmte den Führerschein des Unfallverursachers vorläufig, der Audi musste abgeschleppt werden. Der 21-Jährige erhielt entsprechende Anzeigen.

Des Weiteren stellte sich heraus, dass der 20-jährige Freund des Unfallverursachers nicht über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt und – unabhängig von seiner mutmaßlichen Alkoholisierung – den VW gar nicht hätte fahren dürfen. Auch gegen ihn fertigten die Polizeibeamten Strafanzeigen.

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