Alkoholisierter Pedelec-Fahrer stößt gegen Auto
Ein Pedelec-Fahrer ist am gestrigen Donnerstagabend, 1. Mai, mit seinem Zweirad gegen ein Auto gefahren und hat dieses leicht beschädigt. Bei der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der 27-Jährige alkoholisiert war.
Ersten Erkenntnissen zufolge befuhr der Bremerhavener gegen 22 Uhr die Walter-Delius-Straße in östlicher Richtung. Als der Mann verkehrsbedingt nach links ausscherte, verlor er die Kontrolle über sein Pedelec und touchierte dabei einen vor ihm fahrenden Hyundai. Der 27-Jährige stürzte und zog sich leichte Verletzungen zu.
Bei der Sachverhaltsaufnahme stellten die Beamten bei dem Radler Alkoholgeruch im Atem fest. Ein entsprechender Test verlief positiv, sodass eine Blutprobe fällig wurde. Der Mann erhielt eine Strafanzeige.
Hierzu der Hinweis Ihrer Polizei:
Bereits mit einem Alkoholwert von 0,3 Promille können sich Radfahrende strafbar machen, wenn sie zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen. Solche Ausfallerscheinungen sind zum Beispiel das Fahren von Schlangenlinien, Stürze oder Gleichgewichtsprobleme oder das alkoholbedingte Verursachen eines Unfalls. Man gilt dann als relativ fahruntüchtig. Schon ab dieser Grenze kann die Fahrerlaubnis durch die Straßenverkehrsbehörde entzogen werden.
Absolut fahruntüchtig ist, wer mit einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille auf dem Rad unterwegs ist. Das ist eine Straftat. Hinzu kommt, dass ab 1,6 Promille die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen wird. Das heißt, dass der Führerschein abgegeben werden muss. Ein Bußgeld plus die Kosten für eine eventuelle Medizinisch-Psychologische Untersuchung kommen ebenfalls auf den Radfahrenden zu. Das sind schnell mehrere Tausend Euro.
Bei anstehenden Festen deshalb immer daran denken: Wer alkoholisiert auf das Rad steigt, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer.