Alles richtig gemacht

Diese Aussage der Polizei gehört nicht gerade zu den Standardsätzen, die man als Verursacher eines Verkehrsunfalles gesagt bekommt. Sie trifft auf eine 44-jährige Frau zu, die am Donnerstagabend, 04.06.2020, gegen 19.50, in Bremerhaven-Lehe beim Einparken mit ihrem Auto leicht gegen einen abgestellten Pkw schrammte. Der Wagen der Autofahrerin blieb zwar völlig ohne Kratzer, das gegnerische Auto wies jedoch geringe Schäden auf.

Aus Sicht der Polizei hat die Fahrerin sich nach dem kleinen Missgeschick völlig richtig verhalten, indem sie die Polizei informierte und bis zu deren Eintreffen an der Unfallstelle blieb. Wird schon nicht so schlimm sein, denkt sich manch anderer Autofahrer und fährt davon, ohne sich um die entstandenen Schäden zu kümmern. Erst wenn die Polizei dann an der Haustür klingelt und nach dem flüchtigen Unfallfahrer fahndet, ist der Schreck groß.

Rund 4.400 Mal krachte es im vergangenen Jahr auf den Straßen in Bremerhaven. Die Folge: fast 680 Verunglückte und insgesamt 8.500 Beteiligte, von denen sich nach dem Unfall wohl viele dieselbe Frage stellten: Was nun?

Ein Verkehrsunfall kann jedem passieren, sich danach aus dem Staub zu machen, ist kein Kavaliersdelikt und zieht strafrechtliche Konsequenzen bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich. Dies wird vielen leider erst im anschließenden Strafverfahren deutlich, wenn ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe droht.

Grundsätzlich gilt: Jeder Beteiligte eines Verkehrsunfalls, egal ob es sich um einen einfachen Parkrempler mit einem vermeintlichen Bagatellschaden oder um einen Unfall mit verletzten Personen handelt, ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle Unfallgegner unverzüglich die zur Sicherung möglicher Ansprüche erforderlichen persönlichen Daten erhalten. Da reicht keine einfache Benachrichtigung durch eine Notiz an der Windschutzscheibe, falls der Fahrer des anderen Fahrzeuges nicht vor Ort ist.

Im vergangenen Jahr begingen in Bremerhaven mehr als 1000 Verkehrsteilnehmer eine Unfallflucht. 300 konnten überführt werden. Wer einen parkenden Wagen rammt, hat an der Unfallstelle eine „angemessene Zeit“ auf dessen Besitzer zu warten. Was angemessen ist, muss im Einzelfall entschieden werden, bei Sachschäden sind es etwa 15 bis 30 Minuten. Doch auch nach der Wartezeit muss der Unfallfahrer unverzüglich den Geschädigten, die nächste Polizeidienststelle oder den Notruf 110 kontaktieren. Macht man das nicht und entfernt sich unerlaubt vom Unfallort, begeht man eine Straftat.

Nach einem Verkehrsunfall gilt es erst einmal Ruhe zu bewahren und die Gedanken zu sortieren. Autofahrer müssen einiges beachten:
› Sofort anhalten und Ruhe bewahren.
› Unfallstelle absichern, Rettungskräfte alarmieren und Erste Hilfe leisten.
› Einige Hilfsmittel sollten unbedingt genutzt werden. Dazu zählen Warnblinker, Warndreieck,
Warnweste und Warnleuchten.
› Stets sollten Zeugen und Helfer darauf achten, nicht selber in Gefahr zu geraten.
› Namen und Adressen der Beteiligten erfragen, Auto-Kennzeichen, Unfallort und -zeit notieren,
Versicherungsdaten austauschen.
› Zeugen bitten, bis zum Eintreffen der Polizei zu warten, Namen und Adressen aufschreiben.
› Unfallverursacher müssen ihre Personalien bekanntgeben. Ist am Unfallort niemand, der die Daten
aufnehmen kann, muss eine angemessene Zeit am Unfallort gewartet werden.
› Nach der Wartezeit muss der Unfall sofort dem Geschädigten oder der Polizei bekanntgegeben
werden. Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht keinesfalls aus.
› Bei einer Verletzung sollten sich Betroffene ein ärztliches Attest besorgen.

Die Polizei bittet um Mithilfe von aufmerksamen Zeugen. Falls Sie einen Unfall beobachten und sich der Unfallverursacher einfach entfernt, dann merken Sie sich das Autokennzeichen und wie der Fahrer aussah. Anschließend benachrichtigen Sie die Polizei im Revier oder über Notruf 110.

Zurück