Betrüger unterwegs

Ein angebliches Geschenk eines Telefonanbieters stellte sich im Nachhinein als teurer Vertragsabschluss durch einen Betrüger heraus, als eine 74 Jahre alte Frau aus der Rickmersstraße den angeblichen Mitarbeiter der Telefongesellschaft in ihre Wohnung ließ. Am Mittwoch erstattete sie Anzeige bei der Polizei.
Am 24. April 2020 klingelte es an der Wohnungstür der Rentnerin und ein unbekannter Mann stand vor der Tür. Er gab sich als Mitarbeiter eines Telefonanbieters aus und bot der Frau eine kostenlose SIM-Karte an, weil sie ja schon so lange Kundin sei. Der Mann wurde hereingelassen und er bat als Gegenleistung für die kostenlose Karte um die Daten der Frau aus ihrem Personalausweis und ihrer EC-Karte. Darüber hinaus sollte sie noch eine Unterschrift leisten. In der Annahme, dass tatsächlich alles kostenlos ist, unterschrieb die 74-Jährige. Später stellte sich heraus, dass sie einem Betrüger aufgesessen war. Sie hatte nicht nur einen neuen Vertrag abgeschlossen, sondern auch ein neues Handy erworben. Das ist aber bei ihr nie angekommen, sondern nur die Rechnung des Telefonanbieters. Der unbekannte Mann war etwa 28 bis 30 Jahre alt, schlank und 175 Zentimeter groß mit dunklen Haaren. Die Polizei (Telefon 953 4444) bittet um Hinweise zur Aufklärung der Tat und um besondere Vorsicht vor unseriösen Vertretern:

Kaufen oder unterschreiben Sie niemals etwas an der Haustür
Lassen Sie unaufgefordert kommende „Vertreter“ oder „Verkäufer“ nicht in Ihre Wohnung.

Wenn Sie doch etwas kaufen möchten:

Zahlen Sie nie per Vorkasse, also bevor Sie die Ware erhalten haben. Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck, lassen Sie sich nicht verwirren oder unter Druck setzen. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden haben. Unterschriften sind nie „reine Formsache“.
Bitten Sie Nachbarn oder Bekannte als Zeugen dazu, denn wenn Sie unterschreiben, schließen Sie einen Vertrag, ein verbindliches Rechtsgeschäft ab.
Achten Sie bei Haustürgeschäften auf das richtige Datum und die Unterschriften. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert gegebenenfalls die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts.
Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
Wenn Sie es sich anders überlegen und von einem Geschäft zurücktreten möchten, dann schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein!) innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss an den Verkäufer.

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