Brandstiftungen im Fokus der Polizei

Vorsätzliche Brandlegungen im gesamten Stadtgebiet beschäftigen weiter die Menschen in Bremerhaven. Die Bekämpfung dieses Deliktsphänomens hat für die Ortspolizeibehörde allerhöchste Priorität und ist daher vom Direktor der Ortspolizeibehörde, Harry Götze, zum Behördenschwerpunkt für die Arbeit der Polizei erklärt worden.
In einer „besonderen Aufbauorganisation“ (BAO) geht die Polizei allen Taten nach, sammelt Spuren, wertet sie aus und überprüft sie auf eventuelle Tatzusammenhänge. Bereits im vergangenen Jahr hat die Polizei mit erhöhtem Verfolgungsdruck auf das Phänomen reagiert. Obwohl umfangreiche Ermittlungen angestellt und zusätzliches Personal in allen Stadtteilen eingesetzt wurden, gelang es bisher aber nicht, die Anzahl der Branddelikte einzudämmen. Bei der Bekämpfung dieser Straftaten handelt es sich um ein äußerst schwieriges Aufgabengebiet. Spuren, die auf die Täter hindeuten könnten, sind oftmals nur sehr schwer zu finden, weil sie durch das Feuer selbst vernichtet wurden. Weiterhin fehlt es leider häufig an aussagekräftigen Zeugenhinweisen, die einen Ansatz auf Tatbeteiligte geben könnten. Zwar konnten im vergangenen Jahr in mehreren Fällen Tatverdächtige ermittelt werden, jedoch führte das nicht in allen Fällen automatisch dazu, dass diese Beschuldigten auch in Haft genommen wurden.

In der BAO Feuer arbeiten nun regelmäßig mehr als 40 Polizeibeamte zusammen. Da die Polizei Bremerhaven mittlerweile an ihre personellen Grenzen gelangt ist, wurden zur Verstärkung der BAO Polizeibeamte der Polizei Bremen angefordert.
In diesem Jahr wurden insgesamt bereits 65 Branddelikte (Stand: 11.03.19) registriert (im ersten Quartal 2018 waren es noch 40 Fälle).
Den Großteil der Brände machten Müll- und Kleidercontainerfeuer aus, in 10 Fällen waren jedoch auch Wohnhäuser und Gebäude betroffen.

In knapp dreiviertel der Fälle war der Norden der Stadt Einsatzgebiet, zu etwa 25% der Süden. Allein knapp die Hälfte aller Fälle wurde in den Ortsteilen Eckernfeld, Klushof und Twischkamp registriert.
Branddelikte gelten als gemeingefährliche Straftaten. Besonders deutlich wird diese Qualität am Beispiel der Brandlegung in einem Wohnhaus in der Heinrichstraße, bei der eine Mülltonne im Hausflur angezündet wurde.

Im Ermittlungsbereich der BAO wurden jeweils Teams gebildet, die sich mit Brandlegungen in Gebäuden, an Kfz, in Parzellen bzw. Kleider-, Müllcontainer u. ä. befassen. Um einen noch genaueren Überblick zu bekommen, werden hier die einzelnen Erkenntnisse dazu ständig aktualisiert. Unterstützung bei dieser „Lagebilderstellung“ liefern die Spezialisten der Analyse- und Auswertungsstelle der Polizei. Brennpunkte, Brandursachen und Hinweise auf Tatverdächtige herauszuarbeiten bilden hier die Schwerpunkte.
Bei der Durchführung der Maßnahmen im Stadtgebiet wird sowohl in Uniform agiert, als auch die zivile Vorgehensweise eingesetzt. Ziel ist eine Erhöhung der polizeilichen Präsenz zu tatkritischen Zeiten. Besonders bemerkbar machen sich diese polizeilichen Maßnahmen bei vermehrten Personenkontrollen.
Neben der Überführung der Täter verfolgt die Polizei aber auch den vorbeugenden Ansatz. So soll die Bevölkerung nicht nur für dieses Phänomen sensibilisiert, sondern gleichzeitig auch Möglichkeiten aufgezeigt werden, vorbeugend einer Brandlegung entgegenzuwirken. Auch in diesem Bereich werden öffentlichkeitswirksame Maßnahmen mit Unterstützung der Kontaktpolizisten und durch Verstärkung der Polizei Bremen durchgeführt, wie sie aus der Einbruchsprävention bereits bekannt sind und zu einer erfolgreichen Reduzierung der Delikte beigetragen haben. Nicht zuletzt erfolgt ein enger Austausch mit dem Landeskriminalamt.
Die Täter gehen nach den Erfahrungen der Polizei sehr unterschiedlich vor, sie handeln einzeln, aber auch in kleineren Gruppen. Die Motive der Täter sind offenbar so vielschichtig, wie die Unterschiede zwischen den Tätern selbst.
Die Polizei richtet ihren Appell an die Bevölkerung besonders aufmerksam zu sein, verdächtige Personen oder Umstände sofort über den Notruf 110 zu melden und dafür Sorge zu tragen, dass keinem Unbefugten der Zugang zu Wohnhäusern ermöglicht wird.

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