Feuerwerksverkauf startet – Polizei gibt Tipps zum sicheren Transport der explosiven Ware

Das Weihnachtsessen ist verdaut und der Tannenbaum beginnt langsam zu nadeln: Ein Sicheres Zeichen dafür, dass der Jahreswechsel vor der Tür steht. Ab dem morgigen Donnerstag, 28. Dezember, türmen sich in den Supermärkten und Geschäften dann neben Luftschlangen und Partyhüten auch wieder Feuerwerksartikel aller Arten und Größen in den Regalen. Damit Sie die explosive Ware sicher nach Hause bekommen, hier die Tipps der Polizei:

Für ungetrübte Freude am Feuerwerk ist unbedingt zu beachten, dass die explosiven Stoffe nur begrenzt befördert werden dürfen. So sind in einem Fahrzeug höchstens 50 Kilogramm (brutto, alles inklusive) Feuerwerkskörper oder 3 Kilogramm Nettoexplosivstoffmasse (NEM), also reines Pulver bzw. Leuchtmittel, erlaubt. Bis zu dieser Grenze sind Beförderungen der explosiven Ware durch Privatpersonen möglich.

Wird die Menge überschritten, ist neben einer vorschriftsmäßigen Ladungssicherung und mindestens einem geprüften Feuerlöscher auch ein den Vorschriften entsprechendes Gefahrgut-Beförderungspapier erforderlich. Weiter dürfen nur bauartzugelassene und gekennzeichnete Verpackungen (Kartons mit UN-Kennzeichnungen und Gefahrzetteln) benutzt werden. Ein Transport einzelner Böller oder Raketen in den bunten Verkaufsverpackungen ist dann nicht mehr zulässig.

Wer es genau wissen möchte, kann in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschiff (GGVSEB) – dort besonders in den §§ 18 bis 29 und in der Anlage 2 - oder in den Vorschriften des internationalen Übereinkommens über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) nachlesen.

Bei Nichtbeachtung der Mengengrenzen wartet ein Bußgeld. Die notwendigen Informationen (NEM und Bruttomasse) stehen auf den Verpackungen oder können in den Verkaufsstellen erfragt werden. Auch die dort aushängenden Hinweise sollten genau beachtet werden.

Die Polizei Bremerhaven wird auch in diesem Jahr ein Augenmerk auf die Transporte von Feuerwerk haben und entsprechende Kontrollen durchführen.

 

 

 

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