Folgenschwere Fahrt

Der Unterschied zwischen dem Abschleppen und dem Schleppen eines motorisierten Fahrzeuges ist den Wenigsten bekannt. So auch zwei 24 und 32 Jahre alten Männern, die am Sonnabendnachmittag (04.01.2020), gegen 15.00 Uhr, mit einem Fahrzeuggespann, bestehend aus zwei PKW, die Hafenstraße befahren hatten.
Zeugen hatten zuvor das mit einem Seil verbundene Gespann beobachtet, wie es u. a. unter Missachtung von Vorfahrtsregelungen, ohne Nutzung der Warnblinkanlage und ohne amtliche Kennzeichen die Hafenstraße stadteinwärts befuhr und in die Rutenbergstraße abbog. Dort wurden die Fahrzeuge durch eine Polizeistreife angehalten und kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass der geschleppte, hintere VW stark beschädigt war. Alle Scheiben waren zerstört, Beleuchtungselemente waren nicht mehr vorhanden und Teile des Motors fehlten. Der 32jährige Besitzer und Fahrzeuglenker war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis der Klasse B und der VW verfügte weder über eine Betriebserlaubnis noch den erforderlichen Versicherungsschutz für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.
Der 24jährige Fahrer des Zugfahrzeuges hatte zwar die Fahrerlaubnis der Klasse B, hätte aber zum Führen dieses Gespannes die Klasse BE haben müssen. Gegen die beiden wurden Strafverfahren wegen Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetzt und Steuerhinterziehung eingeleitet.
Da gegen den 32jährigen noch ein Haftbefehl vorlag, wurde er abschließend in die JVA eingeliefert.  

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