Getunte Fahrzeuge im Fokus: Schwerpunktkontrollen der Polizei Bremerhaven zum sogenannten Car-Freitag

Die Fahrerinnen und Fahrer von schnellen und getunten Autos nutzen seit einiger Zeit den Karfreitag – abgewandelt zum „Car-Freitag“ – als inoffiziellen Start in die Saison für ihre Fahrzeuge. Bundesweit nutzen sie den Feiertag für Treffen, Ausfahrten und bisweilen auch für illegale Kraftfahrzeugrennen.

Die Polizeien haben sich darauf eingestellt und überprüfen ihrerseits in der Karwoche und am Osterwochenende Fahrzeuge und ihre Fahrerinnen bzw. Fahrer in schwerpunktmäßigen Verkehrskontrollen zum Thema Tuning. So auch vom 5. bis 7. April in Bremerhaven und im Umland. Kräfte der Ortspolizeibehörde kontrollierten in diesem Zeitraum, unterstützt durch die Polizei aus dem Landkreis Cuxhaven, insgesamt 137 Fahrzeuge.

Dabei fertigten die Beamten unter anderem sechs Strafanzeigen wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen, Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Darüber hinaus ertappten sie einen Fahrzeugführer, der mutmaßlich unter Alkoholeinfluss unterwegs war. Bei zwei kontrollierten Personen wurden zwei offene Haftbefehle vollstreckt.

Einem Fahrzeug wurde die Weiterfahrt untersagt, zwei weitere wurden zur Vorführung bei einer technischen Prüfstelle sichergestellt. Beispielhaft für ein Fahrzeug mit mehreren Mängeln, das nicht mehr weitergefahren durfte, ist ein Opel zu nennen. Hier waren die seitlichen Blinker lackiert, die dritte Bremsleuchte mit Folie überklebt, ein nicht zugelassener Luftfilter montiert, ein zu niedrig eingestelltes Fahrwerk sowie Mängel bei der Rad-Reifen-Kombination aufgefallen. Bei einem Nissan stellten die Beamten bei einer Geräuschpegelmessung fest, dass der Wagen rund 20 Dezibel lauter war als zulässig.

Des Weiteren stellten die Polizeibeamten 25 sogenannte Mängelkarten aus. Diese gibt es beispielsweise für abgelaufene Hauptuntersuchungs-Plaketten, unzulässige verbaute Fahrzeugteile (z. B. illegales Tuning) oder andere Mängel am Zustand des Fahrzeugs, die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben bzw. haben könnten. Diese Mängel müssen binnen einer festgelegten Frist behoben und beim TÜV geprüft werden. Zudem fertigten die Polizistinnen und Polizisten während der Kontrollen auch 34 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen – aus unterschiedlichsten Gründen.

Die Einhaltungen der geltenden Vorschriften im Straßenverkehr ist die Grundvoraussetzung für die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer. Aus diesem Grund ahndet die Polizei auch außerhalb solcher Aktionstage Verstöße konsequent und sensibilisiert Autofahrerinnen und -fahrer im Rahmen von präventiven Kontrollen.

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