Kontrollen im Stadtgebiet: Polizei ertappt 57 Autofahrer bei Fahrten über rote Ampeln und Verstößen am Grünpfeil

Eigentlich weiß jeder Verkehrsteilnehmer: Eine rote Ampel verpflichtet zum Anhalten. Wer das Rotlicht missachtet und dabei erwischt wird, muss mindestens mit einem Bußgeld und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Aber auch Fahrverbote und weitere Sanktionen sind – je nach Verstoß – möglich. Dennoch legen viele Verkehrsteilnehmer die Regeln für sich selbst großzügig aus – was zu gefährlichen Situationen oder Unfällen führen kann.

Die Polizei Bremerhaven hat deshalb am Montagnachmittag, 14. September, an der Kreuzung Stresemannstraße/Grimsbystraße sowie im Bereich Rotersand Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt Rotlichtverstöße vorgenommen. Unterstützt von angehenden Polizeikommissar:innen, die an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen studieren, kontrollierten die Beamten insgesamt 74 Fahrzeuge.

Elfmal fuhren Fahrzeuge weiter, obwohl die Ampel bereits rot war. Ihnen droht ein Bußgeld. In drei Fällen sind Autofahrer in den Kreuzungsbereich eingefahren, obwohl die Ampel bereits länger als eine Sekunde lang Rotlicht zeigte. In diesen Fällen wird von einem qualifizierten Rotlichtverstoß gesprochen. Das Bußgeld erhöht sich erheblich, zudem droht ein einmonatiges Fahrverbot.

Besonders eklatant war die Zahl der Fahrzeuge, die beim Abbiegen mit dem Grünpfeil nicht an der Haltelinie stoppten: 43 Pkw und Lkw bogen von der Franzius- in die Barkhausenstraße ab, ohne anzuhalten. Dabei sagt die Regelung beim grünen Abbiegepfeil eindeutig, dass vor dem Abbiegen bei roter Ampel hier wie an einem Stoppschild vollständig angehalten werden muss, um sich einen Überblick zu verschaffen. Wer dies nicht beachtet und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld und einem Punkt rechnen. Übrigens: Es besteht keine Pflicht, bei einem Grünpfeil an der roten Ampel tatsächlich abzubiegen. Autofahrer, denen dies zu riskant ist, können das reguläre grüne Licht abwarten und erst dann abbiegen. Wartende Autofahrer dürfen nicht durch Hupen oder Auffahren zum Weiterfahren genötigt werden!

Im Weiteren wurde während der Kontrollen ein Pkw festgestellt, für den kein Versicherungsschutz bestand. Die Person am Steuer erhielt eine Strafanzeige. Auch ein um 25 Prozent überladener Anhänger fiel den Einsatzkräften auf. Ein Bußgeld und ein Punkt im Fahreignungsregister drohen.

Bei den Kontrollen registrierten die eingesetzten Polizeibeamten 39 weitere Ordnungswidrigkeiten, für die Verwarngelder fällig werden. Ein Autofahrer musste sein Fahrzeug aufgrund eines unrechtmäßig genutzten Kennzeichens sogar gleich abstellen, drei weitere müssen festgestellte Mängel binnen weniger Tage beheben lassen und der Polizei vorführen, um das Fahrzeug weiter nutzen zu dürfen.

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