Mit Drohung Angst und Schrecken ausgelöst

Ein 29 Jahre alter Deutsch-Amerikaner hat am Montagabend in der Fußgängerzone einen 19-jährigen Mann und eine gleichaltrige Frau damit bedroht, sich in die Luft zu sprengen. Die jungen Leute konnten die Polizei verständigen, die den 29-Jährigen vor der Großen Kirche festnehmen konnte.

Der Tatverdächtige sprach die beiden Passanten in der Fußgängerzone an und teilte ihnen gegenüber seine Begeisterung für den Islamischen Staat mit. Während des Gesprächs bot er den beiden 19-Jährigen Kokain an. Im weiteren Verlauf äußerte er ihnen gegenüber, sich in die Luft sprengen zu wollen. Die beiden 19-Jährigen versuchten den Mann abzuschütteln und begaben sich dazu in ein Schnellrestaurant. Der 29-Jährige folgte ihnen aber. Im Restaurant gelang es dann der bedrohten Frau, die Polizei über Handy zu informieren. Der Tatverdächtige verließ dann wieder das Schnellrestaurant und ging in Richtung Große Kirche. Dort konnte er schließlich von der Polizei angetroffen werden. Als die Beamten ihm gegenüberstanden, hatte er einen zunächst nicht erkennbaren Gegenstand in der Hand. Die Polizisten hatten ihre Dienstwaffen gezogen und forderten den 29-Jährigen mehrfach auf, den Gegenstand fallen zu lassen. Das tat er aber nicht. In einem günstigen Moment konnten die Einsatzkräfte den Tatverdächtigen überwältigen und zu Boden bringen. Den Gegenstand in der Hand, der sich später als Handy herausstellte, verbarg er aber weiter unter seinem Körper. Mit großer Mühe gelang es den Polizisten, ihm das Handy abzunehmen. Der 29-Jährige stand unter Alkoholeinfluss und hatte keine Waffen oder Sprengstoff bei sich. Bei ihrem Einsatz führten die Polizisten unter anderem eine Maschinenpistole und ein sogenanntes ballistisches Schutzschild mit, das vor Schusswaffen-Projektilen schützen soll. Gegen den 29-Jährigen wird jetzt wegen Bedrohung ermittelt. Zwei weitere Männer, die sich in unmittelbarer Nähe des Tatverdächtigen aufgehalten hatten, wurden ebenfalls festgenommen. Es stellte sich jedoch heraus, dass sie mit der Tat nicht in Verbindung standen.

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