Nächtliche Übungsfahrt vermiest die Aussicht auf den Führerschein

Der Traum vom Führerschein dürfte für einen 18-jährigen Bremerhavener seit der vergangenen Nacht ein großes Stück in die Ferne gerückt sein.

Eine Polizeistreife kontrollierte am 30. Dezember gegen 0.30 Uhr den Fahrer eines Mercedes im Stadtteil Geestemünde. Der junge Mann auf dem Fahrersitz gab an, dass er keinen Führerschein und keine Fahrzeugpapiere dabeihabe. Hierbei schaute er offenbar hilfesuchend zu seiner Beifahrerin, die sich im späteren Verlauf als seine Mutter herausstellte. Bei der Kontrolle kam heraus, dass der 18-Jährige auf dem Fahrersitz noch nicht über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt – die Prüfung stünde jedoch kurz bevor. Die nächtliche Fahrt mit seiner Mutter diene dazu, das Aus- und Einparken zu üben.

Insofern lag ein Fall von Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, was dem 18-Jährigen eine Strafanzeige einbrachte. Zudem wird ein entsprechender Vermerk an die Führerscheinstelle gefertigt. Für den Halter des Fahrzeugs, einen weiteren Familienangehörigen, gab es ebenfalls eine Anzeige. Denn wer wissentlich eine Person ohne gültige Fahrerlaubnis sein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen lässt, begeht ebenso eine Straftat. Die Mutter des 18-Jährigen muss sich wegen Beihilfe verantworten.

 

Hierzu der Hinweis der Polizei: Auch auf dem Weg zum Führerschein ist der öffentliche Straßenverkehr für private Übungsfahrten tabu. Dazu gehören auch Parkflächen oder abgelegene Wege und Straßen. Für Übungsfahrten sind die lizenzierten Fahrschulen die richtigen Ansprechpartner. Zudem gibt es in ganz Deutschland sogenannte Verkehrsübungsplätze, die entsprechende Möglichkeiten bieten.

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