Polizei unterbindet illegales Autorennen

Nach einem mutmaßlichen verbotenen Kraftfahrzeugrennen in Bremerhaven hat die Polizei die beteiligten Fahrzeuge beschlagnahmt. Die Männer, die die Autos mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Langener Landstraße in Richtung Cherbourger Straße gefahren hatten, mussten ihre Führerscheine abgeben.

Die beiden hochmotorisierten Wagen, ein VW Phaeton sowie ein Mercedes E-Modell, fielen einer Polizeistreife Montagnacht, 1. September, gegen 1.15 Uhr auf der Langener Landstraße auf. Die Pkw bewegten sich in nördlicher Fahrtrichtung; sie fuhren dabei schräg versetzt mit wenigen Metern Abstand zueinander und das mit augenscheinlich massiv überhöhter Geschwindigkeit. Die Beamten wendeten den Streifenwagen und nahmen die Verfolgung auf. Erst an einer roten Ampel konnten die Raser eingeholt und kontrolliert werden. Bei der Überprüfung der Fahrzeuge stellten die Polizisten fest, dass der Motorraum und die Bremsen der Autos stark erhitzt waren. Der 23-jährige Fahrer des VW und der 24-jährige Fahrer des Mercedes erhielten Strafanzeigen wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen. Die Polizei beschlagnahmte beide Autos als Tatmittel und lies diese abschleppen. Ihre Führerscheine mussten die beiden Beschuldigten ebenfalls abgeben.

Hierzu der Hinweis Ihrer Polizei: Im Straßenverkehr stellen illegale Rennen eine Straftat dar und werden sind mit empfindlichen Strafen belegt. Hierzu heißt es im Strafgesetzbuch (§315d):

Wer im Straßenverkehr ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt, als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Weitere mögliche Konsequenzen: Bis zu drei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg, möglicher Entzug der Fahrerlaubnis und die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Kommt es durch ein Rennen zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, bei einem Personenschaden sogar von bis zu zehn Jahren verhängt werden. Im Übrigen braucht es für Rennen nicht immer mehrere Fahrzeuge. Der Gesetzgeber erkennt es bisweilen auch als Rennen an, wenn ein einzelnes Auto durch die Stadt rast.

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