Rauchmelder-Pflicht wird nicht kontrolliert

Seit Anfang des Jahres gilt die Rauchwarnmelder-Pflicht für alle Wohngebäude im Land Bremen. Danach müssen in Wohnungen Räume wie: Schlafzimmer, Kinderzimmer und der Flur mit Rauchmeldern ausgestattet sein.

Die Einhaltung dieser Pflicht wird allerdings nicht kontrolliert, weder vom Bauordnungsamt, den Schornsteinfegern noch von der Feuerwehr. Denkbar ist lediglich, dass im Auftrag von Vermietern ein jährlicher Wartungsauftrag an eine Firma vergeben wird.

Im ganzen Bundesgebiet sind bereits Personen unterwegs, die sich als Rauchmelder-Kontrolleure ausgeben und auf diese Weise versuchen, in die Wohnungen zu gelangen, um dort dann Diebstähle zu begehen.

In Bremerhaven gibt es zwar noch keinen aktuellen Fall, die Polizei rät dennoch zu erhöhter Vorsicht. Lassen Sie niemanden in Ihre Wohnung, ohne dass sich diese Person vorher angemeldet hat, schon gar nicht, wenn Sie alleine sind. Lassen Sie sich einen Ausweis zeigen und nehmen Sie Rücksprache mit dem Vermieter. Im Zweifel können Sie immer die Polizei unter Telefon 110 anrufen.

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