Sattelzugfahrer missachtet Auflagen

Wer einen LKW mit besonders großer Ladung im Straßenverkehr führen will, bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis durch die Straßenverkehrsbehörde. Die für seinen Transport vorgeschriebenen Auflagen daraus missachtete ein polnischer Schwertransportfahrer am Dienstag, 18.10.2016.

Gegen 11.00 Uhr war der Großraumtransport den Spezialisten der Verkehrsabteilung der Polizei am Zolltor Weddewarden aufgefallen. Das Fahrzeug war mit seiner Beladung, 4 Waggonplattformen, mehr als 3 Meter breit und über 4 Meter hoch.

Der Transport wurde im Vorfeld zwar ordnungsgemäß angemeldet, die erteilten Auflagen, insbesondere der Einsatz eines Begleitfahrzeuges und die Einhaltung einer vorgegebenen Fahrstrecke, wurden jedoch nicht beachtet.

Die Streifenbeamten untersagten die Weiterfahrt bis zur Erfüllung der geforderten Auflagen. Gegen den Fahrer und die Verantwortlichen im Unternehmen wurde jeweils ein Bußgeld in Höhe von 85,00 Euro ausgesprochen. Dieses Geld wurde in Form einer Sicherheitsleistung am Überprüfungsort eingezogen.

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