Tempo- und Tuningkontrollen im Stadtgebiet: Autofahrer rast mit 121 km/h durch Lehe und flüchtet – Zehn Temposündern drohen Fahrverbote

In der Karwoche hat die Polizei Bremerhaven Verkehrskontrollen mit besonderem Blick auf Tuning sowie Autoposer vorgenommen. Dazu gehörten auch Geschwindigkeitskontrollen an fast einem Dutzend unterschiedlicher Orte. Unterstützt wurden die Beamten von Kolleg:innen der Polizei Niedersachsen sowie durch das Bürger- und Ordnungsamt Bremerhaven.

Am Gründonnerstag, 2. April, gab es acht Kontrollstellen im Stadtgebiet. Bei 867 Fahrzeugen wurde hierbei das Tempo gemessen. Ein Audi-Fahrer raste gegen 21 Uhr mit 121 Kilometern pro Stunde durch die Kontrollstelle an der Langener Landstraße, stoppte trotz Anhaltezeichen nicht und flüchtete. Trotz sofort eingeleiteter Fahndung konnten die Beamten ihn nicht mehr antreffen; die Ermittlungen laufen. Ein weiteres Fahrzeug wurde mit Tempo 115 angehalten und kontrolliert. Insgesamt waren 28 Autofahrerinnen und -fahrer so schnell unterwegs, dass Bußgelder fällig wurden. Sieben von ihnen drohen Fahrverbote.

Bei 26 Autos warfen die Polizeibeamten einen besonderen Blick auf mögliches Tuning. Dabei wurde einem Fahrzeugführer die Weiterfahrt untersagt, für fünf Autos gab es Mängelkarten. Zusätzlich gab es zwei Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, eine Anzeige wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss nebst Blutprobe sowie eine wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Neun Fahrzeugführer erhielten Ordnungswidrigkeitenanzeigen.

Tags darauf, am Karfreitag, 3. April, richtete die Polizei drei Kontrollstellen ein und erfasste bei den Tempokontrollen 497 Fahrzeuge. 19 davon waren so schnell unterwegs, dass Bußgelder fällig wurden. Drei Temposündern droht gar ein Fahrverbot. Das schnellste an diesem Tag gemessene Fahrzeug war mit 88 km/h unterwegs.

Bei 19 Kontrollen im Bereich Tuning kamen drei Mängel zutage, die kurzfristig behoben werden müssen. Des Weiteren gab es eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und fünf Ordnungswidrigkeiten, die mit Verwarn- bzw. Bußgeldern bewehrt sind.

Im Hinblick auf die sogenannten Autoposer überprüften die Polizeibeamten auch bekannte Treffpunkte der Szene. Hierbei gab es größtenteils jedoch keine Beanstandungen.

Hintergrund: Der Karfreitag und die Tage um Ostern sind vielerorts für die Tuner- und Autoposer-Szene der Auftakt in die Sommersaison. Zahlreiche Tuner, die in den Wintermonaten an ihren Fahrzeugen gewerkelt und geschraubt haben, präsentieren ihre Autos dann an speziellen Treffpunkten oder bei gemeinsamen Ausfahrten. In der Szene hat sich daher der Karfreitag etabliert, als sogenannter Car-Freitag. Hierbei kam es in der Vergangenheit bundesweit schon zu Lärmbelästigungen oder illegalen Straßenrennen. Bei den Kontrollen der Polizei gilt neben den Tempomessungen ein besonderer Blick den Veränderungen am Fahrzeug – also dem Tuning. Dabei steht die Verkehrssicherheit im Vordergrund. Wer an seinem Fahrzeug Änderungen vornimmt, die eine mögliche Gefährdung von Verkehrsteilnehmern erwarten lassen, die Fahrzeugart ändern oder die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern, kann sogar die Betriebserlaubnis für das Fahrzeugs verlieren. Daher sollten sich Tuner vor Ein-, An- oder Umbauten des Wagens unbedingt darüber informieren, welche Gutachten und Unterlagen benötigt werden und diese dann im Kontrollfall auch mitführen.

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