Verstoß gegen die Maskenpflicht

Am Montag, 13.07.2020, betrat ein 47-jähriger Mann gegen 10:00 Uhr einen Discounter in der Feldstraße, ohne die vorgeschriebene Mund- Nasen-Bedeckung zu tragen. Eine Mitarbeiterin machte den Mann auf sein Fehlverhalten aufmerksam. Er reagierte uneinsichtig und weigerte sich einen Mundschutz anzulegen. Daraufhin wurde die Polizei verständigt. Als die Beamten am Einsatzort eintrafen, entschied sich der 47-Jährige, sich doch an die Regelung zu halten. Die Filialleitung sprach ein Hausverbot gegen den Ignoranten aus.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf die aktuelle zehnte Coronaverordnung der freien Hansestadt Bremen vom 01.07.2020 hin. Gemäß §3 Absatz 1 „… bei dem Besuch einer Verkaufsstelle in geschlossenen Räumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen“.

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