Vorsicht beim Ankauf gebrauchter Gegenstände

Am Sonnabend, 14.11.15, meldete sich der Käufer eines gebrauchten Smart-Phones bei der Polizei, weil er mit dem Verkäufer in einem An- und Verkaufsgeschäft nach einem Kauf nicht einig wurde. Der Käufer hatte ein gebrauchtes Smart-Phone unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung in dem Geschäft erworben. Zuhause stellte er bei der Inbetriebnahme mehrere Mängel fest und wollte das Gerät im Laden zurückgeben. Doch das wollte der Verkäufer nicht. Stattdessen bot er rund ein Viertel des zuvor gezahlt Kaufpreises zu erstatten.

Der verärgerte Kunde bat die Polizei um Hilfe. Die Beamten stellten bei der Überprüfung der IMEI-Nummer des Handys fest, dass es gestohlen und zur Eigentumssicherung in einer anderen Stadt zur Beschlagnahme ausgeschrieben war.

Geld weg, Handy weg und noch eine Strafanzeige wegen Verdacht der Hehlerei sind das vorläufige Endergebnis dieses unseriösen Geschäftes. Die Polizei warnt vor solchen, im ersten Moment lukrativ erscheinenden, Angeboten und zu einem gesunden Misstrauen.

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