Vorsicht vor Benutzung von E-Scootern

Ein 17-jähriger Jugendlicher ist am Donnerstagmittag mit der Polizei in Konflikt geraten, weil er mit einem unversicherten E-Scooter unterwegs war. Er muss sich jetzt wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
Der junge Mann fiel einer Polizeistreife im Stadtpark Lehe auf. Sein E-Scooter hatte kein Versicherungskennzeichen, darum wurde er überprüft. Es stellte sich heraus, dass der Scooter nach Herstellerangaben keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr hatte und nicht versichert war. Nach Angaben des Jugendlichen war ihm nicht bewusst, dass eine Versicherung im öffentlichen Verkehrsraum notwendig wäre. Die Polizei rät, sich vor dem Kauf genau zu informieren:
Ein Elektrotretroller im öffentlichen Straßenverkehr muss zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen, eine Lenk- und Haltestange und eine Beleuchtung haben. Seitliche Reflektoren und eine Klingel wie bei Fahrrädern sind ebenfalls vorgeschrieben. Ihre Geschwindigkeit begrenzt sich auf min. 6 km/h bis max. 20 km/h, bei einer Leistungsbegrenzung von 500 Watt. Bei selbstbalancierenden Fahrzeugen sind es 1400 Watt. Sobald beim Fahren Steuerelemente für den Motor losgelassen werden, müssen aus Sicherheitsgründen alle darunterfallenden Drehgriffe oder Knöpfe innerhalb einer Sekunde automatisch in die Nullstellung zurückspringen.
Ein E-Scooter ist versicherbar, wenn eine gültige allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Certificate of Conformity (COC) nachgewiesen werden kann. Diese ist auch notwendig, um eine E-Scooter-Versicherung abzuschließen, denn eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist hier Pflicht. Als Nachweis für den Abschluss einer E-Scooter-Versicherung erhält man eine selbstklebende Versicherungsplakette. Die Plakette muss an der Rückseite des E-Scooters angebracht werden.

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