Kinder als Mitfahrer

Erwachsene sind die Vorbilder

Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen Kinder bis zum vollendeten 12.Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhaltesysteme für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.

Wenn ein Kind 12 Jahre alt geworden ist oder über 150 cm groß, muss es keinen Kindersitz mehr benutzen.

Ungesicherte Kinder haben ein siebenfach höheres Risiko, schwere oder sogar tödliche Verletzungen bei einem Unfall zu erleiden.

Die Tipps Ihrer Bremerhavener Polizei zum Kauf und Gebrauch eines Kindersitzes:

  • Kindersitze werden nach Gewichtsgruppen eingeteilt,

  • daher stellen Sie die Größe und das Körpergewicht Ihres Kindes fest.

  • Der Kindersitz sollte nach der neuesten Prüfnorm zugelassen sein.

  • Die Prüfnorm ist an einem orangefarbenen Etikett am Kindersitz erkennbar.

  • Beachten Sie unbedingt die Einbauanleitung für den Kindersitz und die Bedienungsanleitung für ihren Pkw.

  • Rückwärts gerichtete Kindersitze dürfen nur dann auf dem Beifahrersitz verwendet werden, wenn der Beifahrer-Airbag ausgeschaltet ist! 

  • In Fahrtrichtung gerichtete Kindersitze dürfen auf dem Beifahrersitz verwendet werden. Der Beifahrersitz sollte jedoch in die hinterste Position gebracht werden.

  • Der sicherste Platz für Kinder ist hinten in der Mitte. Die zweitbeste Position ist auf der Rückbank hinter dem Beifahrersitz.

  • Kinder sollten immer auf der Gehwegseite aussteigen!

  • Die Kindersicherungen an den Türen sollten in jedem Fall aktiviert sein.

  • Sollte Ihr Kind über 12 Jahre alt oder größer als 150 cm sein, achten Sie auf den richtigen Sitz und die Höhe des Sicherheitsgurtes.

  • Seien Sie Vorbild und benutzen Sie immer den Sicherheitsgurt!