Kennen Sie persönlich den Verkäufer, der im Netz hinter dem Angebot steht?

Das Internet ist übersäht von verlockenden Kaufangeboten oder kostenlosen Gewinnspielen. Nie zuvor war es einfacher, Waren zu bestellen und Abonnements abzuschließen. Da sich Käufer und Verkäufer nicht gegenüber sitzen, kommt die Anonymität insbesondere den Betrügern zu Gute! Waren werden vom Kunden bezahlt, aber vom Anbieter nicht geliefert. Teilnahmen an vermeintlich kostenlosen Gewinnspielen entpuppen sich als Betrugsmasche und lassen nach zwei Wochen die erste Rechnung im Briefkasten landen, gefolgt von Mahnschreiben bei Nichtzahlen des geforderten Betrags. 

Gleichgültig ist, wer den Klick auf den Kauf-Button setzt. Auch Minderjährige können Kaufverträge abschließen. Hierbei gilt: Werden die bestellten Waren vom Taschengeld des Kindes bezahlt, ist der Kaufvertrag gültig (sog. Taschengeldparagraf, § 110 BGB). Anders verhält es sich bei Abonnements (z.B. Ratenkäufe, Handyverträge, Zeitschriften Abos): Hier ist der Vertrag generell erst mit Zustimmung der Eltern gültig (sog. schwebender Vertrag). 

Kinder unter 7 Jahre sind jedoch geschäftsunfähig und dürfen somit keinerlei Geschäfte tätigen. 

Problematischer ist es, wenn Waren gekauft werden, der Kaufbetrag direkt bezahlt wird (bspw. Vorkasse) und im Anschluss die Ware dem Empfänger absichtlich nicht zugesendet wird. Anonymität und der fehlende persönliche Ansprechpartner erschweren hier enorm die Rückverfolgung zum Täter. Das Geld kann bei einer in Vorkasse geleisteten Überweisung ebenfalls nicht zurückgebucht werden! 

Beachten Sie daher stets nachfolgende Tipps: 

  • Verdeutlichen Sie Ihren Kinder mögliche Gefahren im Internet.

  • Verwenden Sie als Zahlungsart niemals Vorkasse! Nutzen Sie nach Möglichkeit die Rechnung, da Sie hier zunächst die Ware erhalten, bevor Sie zahlen müssen. Nehmen Sie geringfügige Zuschläge bei Bezahlung auf Rechnung in Kauf. Alternativen bieten Zahlungsanbieter, wie bspw. PayPal, die die Gelder an die Händler weiterleiten und auch als Ansprechpartner bei Problemen zur Verfügung stehen.

  • Beachten Sie das 14-tägige Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften (Internet, Telefon). Die Frist läuft nach Erhalt der Ware, sodass Sie 14 Tage Zeit haben, Ihr gekauftes Produkt auf mögliche Fehler zu überprüfen! Dieses gilt auch für abgeschlossene Abonnements.

  • Wenn Sie einen Betrug vermuten, sichern Sie sämtliche E-Mails des Anbieters, erstellen Sie Screenshots der Internetseite und kontaktieren Sie ggf. die Verbraucherzentrale. Zögern Sie nicht, ggf. eine Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten.

  • Seien Sie bei extrem verlockenden Angeboten misstrauisch!

Aber, nicht jedes Angebot muss eine Falle sein. Informieren Sie sich daher in Diskussionsforen oder Bewertungsportalen über den Anbieter / Hersteller. Teilen Sie eigene Erfahrungen mit anderen Interessenten! So werden seriöse Anbieter belohnt, unseriöse Anbieter gemieden und ggf. Täter ausfindig gemacht.

Wenden Sie sich bei Fragen an die Verbraucherzentralen oder Ihre örtliche Polizei.

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Unser Präventionsteam berät Sie gerne!

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