Kriminalpolizei

Aufgaben der Kriminalpolizei

Die Kriminalpolizei untergliedert sich in das Kommissariat 1 (Zentrale Dienste) sowie zwei Ermittlungskommissariate. Die Hauptaufgabe der Kriminalpolizei besteht darin, Straftaten aufzuklären, Straftäter zu ermitteln und diese beweiskräftig zu überführen. Hierzu befragen die Kriminalbeamten Zeugen und Opfer, vernehmen Beschuldigte und protokollieren deren Aussagen. Die gefertigten Berichte werden in Ermittlungsakten zusammengeführt und der Staatsanwaltschaft zugeleitet.

Der überwiegende Teil der Arbeit der Kriminalbeamten findet im Büro statt. Die Kriminalpolizei verfügt zur Bearbeitung von ganz dringenden Einsätzen über einen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst (Kriminaldauerdienst).

Zur Aufnahme von Spurenlagen an Tatorten sowie für erkennungsdienstliche Behandlungen von Straftätern  (Fingerabdrücke, Lichtbilder, etc.) wird der Erkennungsdienst herangezogen.