Besondere Kontrollorte

§ 27 Bremisches Polizeigesetz:
Identitätsfeststellung, Prüfung von Berechtigungsscheinen

(1) Die Polizei darf die Identität einer Person feststellen

1. zur Abwehr einer Gefahr,
2. wenn die Person an einem Ort angetroffen wird, von dem aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte erfahrungsgemäß anzunehmen ist, dass

a) dort Straftaten von erheblicher Bedeutung verabredet, vorbereitet oder verübt werden und diese Maßnahme auf Grund des Verhaltens der Person erforderlich ist oder
b) sich dort Straftäterinnen oder Straftäter verbergen und diese Maßnahme zur Verhütung von Straftaten geboten erscheint  [...]

Kontrollort: "Rotlichtbezirk um die Lessingstraße"

Gemäß der Bestimmungen des § 27 Abs. 1 Nr. 2 BremPolG können bestimmte Gebiete als besondere Kontrollorte ausgewiesen werden, soweit aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte erfahrungsgemäß anzunehmen ist, dass in diesen Bereichen Straftaten von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit verabredet, vorbereitet oder verübt werden und die Maßnahmen der zitierten Vorschriften zur vorbeugenden Bekämpfung als geboten und geeignet erscheinen.

Dies ist nun nach Herstellung des Einvernehmens mit dem Senator für Inneres und Sport geschehen, sodass der sich in der Einrichtungsanordnung befindende Bereich um die Lessingstraße herum ab dem 01.10.2024 bis 31.05.2025 als besonderer Kontrollort ausgewiesen wurde. Die Bestimmung wird bis zum 31.01.2026 mit wiederum angepasster örtlicher Ausdehnung verlängert.

Räumliche Begrenzung:

Der Kontrollort wird wie folgt räumlich begrenzt:

  • im Norden durch die nördliche Seite des Bütteler Straße zwischen westlicher Seite der Weichselstraße und östlicher Seite der Hafenstraße
  • der östlichen Seite der Hafenstraße zwischen der Flucht der nördlichen Seite der Bütteler Str. und der südlichen Seite der Rickmersstraße
  • der südlichen Seite der Rickmersstraße zwischen der östlichen Seite der Hafenstraße und der östlichen Seite der Stormstraße
  • der östlichen Seite der Stormstraße zwischen der südlichen Seite der Rickmersstraße und der südlichen Seite der Frenssenstraße
  • der südlichen Seite der Frenssenstraße zwischen der östlichen Seite der Stormstraße und westlichen Seite der Potsdamer Straße
  • der westlichen Seite der Potsdamer Straße zwischen der südlichen Seite der Frenssenstraße und der südlichen Seite der Rickmersstraße
  • der Rickmersstraße von der westlichen Seite der Potsdamer Straße bis zur westlichen Seite der Goethestraße
  • der westlichen Seite der Potsdamer Straße an der Kreuzung mit der Fritz-Reuter-Straße in die Fritz-Reuter Straße folgend zwischen der nördlichen Seite der Rickmersstraße und der nördlichen Seite der Nelly-Sachs-Straße/Lessingstraße
  • der nördlichen Seite der Lessingstraße zwischen der westlichen Seite der Fritz-Reuter-Straße und der westlichen Seite der Weichselstraße
  • der westlichen Seite der Weichselstraße zwischen der nördlichen Seite der Lessingstraße und der nördlichen Seite der Bütteler Straße

Zeitliche Beschränkungen: ohne